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Corona Regeln und Hilfen für die Gastronomie | Update: Neue Regeln für den Herbst 2022

Gut zu wissen - Der GastroRatgeber
Themen: Corona

Die vierte Welle rollt über Deutschland, und damit gelten verschärfte Maßnahmen. Angesichts 2G bzw. 2G+ bangen Gastronomen um die Existenz. Welche Corona Regeln gelten für die Gastronomie in den einzelnen Bundesländern? Welche Corona Hilfen können Betroffene abrufen? Und wie können Restaurantbetreiber auf die Corona-Maßnahmen reagieren? Ein Überblick.

Stand: 4. August 2022 Dieser Beitrag wird laufend aktualisiert.

Rechtlicher Hinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen. Sie sollen gastgewerblichen Betrieben als eine erste Hilfestellung dienen und sensibilisieren. Die Antworten auf die Fragen stellen jedoch keine Rechtsberatung dar und können die Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt keineswegs ersetzen. 

2G, 2G+, 3G, Maskenpflicht? Aktuelle Corona Regeln für die Gastronomie

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Neues Update – 04. August 2022

Neue Corona-Regeln für Herbst 2022

Es ist Hochsommer in Deutschland: Viele Restaurants sind bestens ausgelastet, die Corona-Lage im Land scheint relativ entspannt. Doch das könnte sich in den kommenden Monaten ändern, befürchtet die Bundesregierung und plant deshalb die Schutzmaßnahmen ab dem Herbst 2022 wieder zu verschärfen.

Im Kern umfassen die geplanten Nachfolgeregelungen folgende Eckpunkte:

  • Lockdowns, Ausgangsbeschränkungen und Schulschließungen werde es nach Willen der Bundesregierung nicht mehr geben.
  • Die Nachfolgeregeln sehen eine FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen vor, nicht aber für den öffentlichen Nahverkehr.
    • Hier sowie im Hinblick auf andere „öffentlich zugängliche Innenräume“ sollen die einzelnen Bundesländer gesondert entscheiden dürfen – es droht abermals ein Flickenteppich an Regelungen.
  • Um die besonders vulnerablen Gruppen vor einer Infektion zu schützen, ist die Maskenpflicht für Gesundheitseinrichtungen und Pflegeheimen vorgesehen.
  • Keine allgemeine Maskenpflicht soll an Schulen, Universitäten und anderen Ausbildungseinrichtungen verordnet werden. Allerdings können die Länder das Tragen einer Maske hier ab der fünften Klasse verbindlich machen, „wenn dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist“.
  • Neu ist, dass es Ausnahmen bei der Maskenpflicht für jene Menschen geben soll, deren Impfung oder Genesung nicht länger als drei Monate zurückliegt oder ein aktueller, negativer Test vorliegt.
    • Diese Ausnahmereglung sollen auch bspw. Restaurants, Bars und andere Freizeiteinrichtungen betreffen, sofern hier durch die Länder gesonderte Regeln zum Tragen einer Maske getroffen wurden.
    • Die Ausnahmeregelungen werden kritisch gesehen, denn es bleibt offen, wie die Kontrollen vor Ort erfolgen sollen.
  • Den Ländern sollen im Falle, dass die „Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur“ gefährdet ist, Befugnisse erhalten, weitergehende Infektionsschutmaßnahmen zu beschließen.
    • Beispiele hierfür sind verpflichtende Hygienekonzepte, strenge Mindestabstandsregeln für Betriebe und Veranstaltungen, die Einführung von Besucherobergrenzen (ausschließlich Innenräume) und mehr.

Das geplante Regelwerk soll am voraussichtlich ab dem 1. Oktober 2022 in Kraft treten. Vorher muss der Gesetzesentwurf noch durch den Bundestag und Bundesrat gebilligt werden. Das neue Maßnahmenpaket soll dann schließlich bis zum 7. April 2023 gelten.

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Update – 27. April 2022

In Hamburg fallen fast alle Corona-Einschränkungen

Hamburg lässt als letztes Bundesland im Feld zum 30. April 2022 die bisher geltenden Corona-Schutzmaßnahmen weitgehend auslaufen. Damit entfallen die meisten Zugangsbeschränkungen und die Maskenpflicht, die in der Hansestadt derzeit noch beispielsweise in Clubs, Discotheken, Schulen sowie im Einzelhandel Anwendung finden. Ausnahmen über den 30. April hinaus bleiben für den öffentlichen Nahverkehr sowie sensible Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen bestehen. Hier besteht weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer Maske.

Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) begründet das Aus der Hotspot-Regeln mit dem rückläufigen Infektionsgeschehen. „Wir gehen jetzt in großen Schritten wieder in Richtung normales Leben.“ Hamburg sei laut Tschentscher gut durch die Pandemie gekommen. Die „starke und geschlossene“ Antwort der rot-grünen Koalition hätte dafür den Ausschlag gegeben.

Neben Hamburg hielt auch das Land Mecklenburg-Vorpommern bis zuletzt an schärferen Corona-Regeln fest. In anderen Bundesländern waren nahezu alle Restriktionen schon Anfang April ausgelaufen.

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Update – 14. April 2022

Aufhebung der 3G-Regel in Mecklenburg-Vorpommern

3G in Mecklenburg-Vorpommern? Das war einmal.

Weil die Infektionszahlen und die Hospitalisierungsrate stark ruckläufig sind, hat das Landeskabinett mit Beschluss zum 14. April 2022 die 3G-Regel aufgehoben.

Die Zusammenfassung der Sitzung vom 12. April sieht wie folgt aus:

  • Der Zugang zu Restaurants, Bars und Cafés ist durch den Wegfall von 3G ab sofort ohne Impf-, Genesenen- und Testnachweis möglich.
  • Die 3G-Regel entfällt auch in Bildungseinrichtungen, körpernahe Dienstleistungen, Freizeitangeboten, bei Sportausübungen, kulturellen Angeboten in dafür vorgesehene Stätten, Volksfeste, Messen und gewerbliche Ausstellungen sowie Spezial- und Jahrmärkten.
  • Ausnahmen gelten neben Beherbergungsbetrieben (3G bei der Anreise) weiterhin für Clubs und Discotheken; in den Tanz- und Nachtlokalen findet die 2G-plus-Regel Anwendung. Für sonstige Tanzveranstaltungen kann der Veranstalter das 2G-Optionsmodell durchsetzen.
  • Bis zum 27. April bleibt in Mecklenburg-Vorpommern das Tragen einer Maske in Innenräumen verpflichtend. Auch Abstandsregeln müssen Betriebe in dem Land einhalten.

Die Corona-Schutzmaßnahmen sind am 3. April 2022 in den meisten Ländern der Bundesrepublik Deutschland ausgelaufen. Mecklenburg-Vorpommern und die Hansestadt Hamburg haben sich jedoch zum Corona-Hotspot erklärt, um die Schutzmaßnahmen verlängern zu können. Die Hotspot-Regelung gelten in den eingangs erwähnten Bundesländern noch bis zum 27. April 2022.

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Update – 5. April 2022

Verlängerung der Überbrückungshilfe IV

Mit der sogenannten Überbrückungshilfe IV unterstützt der Bund Solo-Selbstständige und Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie gravierende Umsatzeinbußen hinnehmen mussten. Der Förderzeitraum wurde mittlerweile bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Die Antragsfrist endet bereits am 15. Juni 2022.

Keine Änderungen gibt es im Bezug auf den Ablauf: Die Überbrückungshilfe 4 für Januar bis Juni 2022 muss weiterhin über prüfende Dritte (bswp. den Steuerberater) im Namen des Antragsstellenden über die Plattform https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/ erfolgen.

Anspruch auf eine Förderung haben Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Als Referenz werden eben jene o.g. Monate aus dem Jahr 2019 herangezogen.

Umsatzausfälle, die aufgrund anderer wirtschaftlichen Faktoren wie steigende Kosten für Energie und Lebensmittel durch den Krieg in der Ukraine resultieren, können explizit nicht über die Überbrückungshilfe IV kompensiert werden.

Weitere Informationen zum Thema Überbrückungshilfe für die Gastronomie sowie andere verfügbare Corona-Hilfen haben wir in einem gesonderten Beitrag zusammengestellt.

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Update – 1. April 2022

Ende der Maskenpflicht

Kein Aprilscherz: Der 1. April markiert das Ende der meisten Corona-Schutzmaßnahmen – zumindest in Berlin. Die meisten Länder lockern die Corona-Regeln am 2. bzw. 3. April 2022. Die zuvor bestehenden Einschränkungen werden durch den sogenannten „Basisschutz“ ersetzt, der darauf abzielt, besonders vulnerable Gruppen in der Bevölkerung zu schützen. So bleibt die Maskenpflicht etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, beim Arzt, in Krankenhäusern sowie Seniorenwohnheimen bestehen.

Für die Gastronomie ändern sich die Corona-Regeln bundesweit zum 3. April 2022 wie folgt:

  • Vollständiger Wegfall der Zugangsbeschränkungen 2G, 2G+ und 3G – Gastronomen müssen entsprechende Nachweise nicht länger kontrollieren.
  • Keine Maskenpflicht für Gäste, d.h. nicht nur am Sitzplatz, sondern z.B. auch auf den Weg zum Tisch oder zur Toilette.
  • Auch Beschäftigte in der Gastronomie müssen grundsätzlich keine Maske tragen.
    • Ausnahmen sind jedoch in der Arbeitsschutzverordnung definiert. So müssen etwa technische wie organisatorische Maßnahmen getroffen werden. Zitat: „Diese Notwendigkeit (zum Tragen einer Maske) besteht insbesondere, wenn in Innenräumen der Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen anwesenden Personen nicht eingehalten werden kann oder bei gleichzeitiger Anwesenheit mehrerer Personen eine ausreichende Lüftung nicht möglich ist.“

Darf ich trotzdem an der Maskenpflicht in der Gastronomie festhalten?

Angesichts von 250.000 Neuinfektionen und einer Insidenz von knapp 1.600 herrscht bei Gastronomen und Gästen große Verunsicherung. Die Sorge vor einer möglichen Ansteckung im Restaurant lässt die Frage aufkommen, ob es nicht sinnvoll sei, einige Corona-Regeln wie die Maskenpflicht „auf eigene Faust“ zu verlängern.

Grundsätzlich gilt: Restaurantinhaber können sich formal aufs Hausrecht und die bundesweit geltende bundesweit geltende Arbeitsschutzverordnung berufen und bspw. weiterhin das Tragen medizinischer FFP2-Masken als Zugangsvoraussetzung einfordern.

Wichtig ist entsprechende Vorkehrungen an Beschäftigte und Gäste zu kommunizieren und die Entscheidung sachlich und maßvoll zu begründen. Aufgrund der weiterhin angespannten Infektionslage dürften Gastronomen auf Kooperationsbereitschaft bei Gästen und Mitarbeitern hoffen.

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Update – 4. März 2022

Ab dem heutigen Freitag gelten für die Gastronomie neue Corona-Regeln. Es gelten bundesweit einheitliche 3G-Bedingungen, das heißt, der Zugang zu Bars, Kneipen und Restaurants (Innen- und Außenbereiche) ist ab sofort für geimpfte, genesene und negative getestete Personen mit einem Nachweis möglich. Ausgenommen sind weiterhin Clubs und Diskotheken, in Nachtlokalen gilt 2G+.

Sorgen bereiten vielen Gastwirten die weiterhin gültigen Abstandsregeln. Zwischen Tischen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet sein. Außerdem dürfen Lokale keine Gästegruppen über 10 Personen bewirten. Restaurants können daher folglich nicht verfügbaren Kapazitäten anbieten, das schmälert den Umsatz.

Viele Gastronomen richten ihre Hoffnungen deshalb auf den 20. März 2022. Im Stichtag soll die dritte Stufe der Corona-Lockerungen zünden, sofern die Infektionszahlen weiterhin auf einem stabilen Niveau bleiben. Dann könnte neben 3G auch die Abstandsregeln fallen. Die Maskenpflicht wird hingegen auch darüber hinaus fortbestehen.

Kurz und kompakt: Das ändert sich für die Gastro ab dem 4. März 2022

  • Zugang zu Bars, Cafés, Kneipen und Restaurants auch unter 3G möglich (geimpft, genesen, getestet)
  • Clubs und Diskotheken dürfen wieder öffnen – es gilt 2G plus (geimpft oder genesen mit Schnelltest-Nachweis, letzterer entfällt bei Personen mit nachgewiesener Auffrischungsimpfung)
  • Gastronomen dürfen auch weiterhin auf freiwilliger Basis 2G plus anwenden
  • Unter 3G weiterhin Einschränkung von Tanzveranstaltungen und lauter Musikbeschallung
  • Abstandsregeln (1,5 Meter zwischen Tischen) gelten weiterhin, ausgenommen von diesen Kapazitätsbeschränkungen sind Clubs und Discotheken
  • Zugangsbeschränkungen gelten explizit nicht für To-Go-Angebote (z.B. Verkauf von Speisen zur Abholung)
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Update – 24. Februar 2022

Obwohl die Infektionszahlen weiterhin auf hohem Niveau verharren, haben sich Bund und Länder zum 16. Februar 2022 auf weitgehende Lockerungen der geltenden Corona-Schutzmaßnahmen verständigt (Quelle).

Erarbeitet wurde ein 3-Stufen-Plan, der „verantwortungsbewusste und kontrollierte“ Öffnungsschritte umfasse. Für die Gastronomie und Hotellerie fällt zum 4. März 2022 eine wesentliche Zugangsbeschränkung.

Die wesentlichen Beschlüsse hier in kompakter Form:

  • Anstelle 2G bzw. 2G plus soll künftig 3G für den Zugang zur Gastro ausreichen.
    • Das bedeutet, dass Gastronomen zukünftig auch wieder Ungeimpfte im Lokal bewirten können.
    • Ungeimpfte Gäste müssen einen negativen Testnachweis (kostenfreier Bürger-Test / PCR) vorlegen.
  • Auch Clubs und Discotheken sollen zum 4. März 2022 wieder öffnen dürfen, allerdings unter 2G plus-Bedingungen.
  • Ab dem 20. März 2022 sollen sämtliche Zugangsbeschränkungen fallen. In Innenräumen würde dann allenfalls die Maskenpflicht gelten.

Weil sich die Lage in den Krankenhäusern in den vergangenen Wochen vergleichsweise entspannte, haben einzelne Bundesländer auf Öffnungsperspektiven gedrängt. Vorsichtige Verstöße in die Richtung kamen etwa aus dem Freistaat Bayern. Am 9. Februar 2022 fiel in dem Bundesland etwa die umstrittene Sperrstunde für die Gastronomie ab 22 Uhr.

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Update – 7. Januar 2022

Die Gastronomie erwartet neue Verschärfungen: Als Reaktion auf die stark steigenden Inzidenzzahlen durch die Omikron-Variante haben sich Bund und Länder offenbar auf weitere Corona-Schutzmaßnahmen verständigt.

Darunter fällt auch die Einführung einer bundesweit einheitlich geltenden 2G-plus Regelung für die Gastronomie.

2G + für die Gastro bedeutet, dass Geimpften und Genesenen nur noch der Zugang mit einem tagesaktuellen Test ermöglicht werden darf. Ausnahmen von der 2G-Plus-Regelung soll es künftig für Menschen mit einem Nachweis über eine erfolgte 3. Booster-Impfung geben. Die Auffrischungimpfung muss dabei 14 Tage vor dem Besuch zurückliegen.

Nach aktueller Beschlussvorlage könnten die verschärften Corona-Regeln zum 15. Januar 2022 gelten.

DEHOGA-Chefin Ingrid Hartges kritisiert die Corona-Politik scharf. Es gäbe „keine Planungssicherheit, keine Perspektive“ für die Gastronomie. 2G Plus würde viele Gastronomen stärker denn je in Existenznot bringen.

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Update – 1. Dezember 2021

Im Ringen um bundesweit einheitliche Regeln haben einzelne Bundesländer wie zum Beispiel Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Rheinland Pfalz beschlossen, ihre Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie vorsorglich noch weiter zu erhöhen.

Eine kurze Zusammenfassung folgt im Anschluss an diese Zeilen. Spezifische Länderanpassungen bei den Corona-Regeln findest du in der Liste danach.

  • Nach Bayern gehen weitere Länder wie Baden-Württemberg dazu über , die Nachtgastronomie (und damit Bars, Clubs und Diskotheken) vollständig zu schließen und eine Sperrstunde für reguläre Restaurants zu verhängen.
  • Die 2G-Regel wird auch auf den Einzelhandel ausgeweitet, teilweise mit Personenobergrenzen für Innenräume
  • Weitreichende Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte
  • Alkoholverbot (Abgabe und Konsum) im öffentlichen Raum
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Update – 19. November 2021

Mit dem Anstieg der Corona Fallzahlen und der Hospitalisierungsrate sehen sich Bund und Länder gezwungen die Infektionsschutzmaßnahmen zu verschärfen.

Am 18. November 2021 hat der Bundestag ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen. Das Gesetz sieht unter anderem flächendeckend 2G-Regeln vor, wenn die Hospitalisierungsrate den Schwellenwert von 3 übersteigt – das ist aktuellen in den meisten Bundesländern der Fall, so zum Beispiel in Bayern, Sachsen und Thüringen. Steigt der Rate über 6 wird 2G+ verpflichtend. Bei einer Hospitalisierungsrate von 9 können weiterführende Maßnahmen auf Länderebene beschlossen werden.

Bundesweite Shutdowns sind ausgeschlossen, durch die Länderöffnungsklausel ist aber der Beschluss regional und zeitlich befristeter Lockdowns (für Ungeimpfte) denkbar.

Der Bundesrat hat dem neuen Corona-Infektionsschutzgesetz am Freitagvormittag zugestimmt. Das neu verabschiedete Gesetz soll Mitte Dezember evaluiert werden; ab diesem Zeitpunkt wären auch Nachschärfungen denkbar, sollte sich das Infektionsgeschehen nicht bessern.

Seit Mitte Januar 2022 diskutieren Bund und Länder über Öffnungsschritte. Am 16. Februar 2022 wurde schließlich ein dreiteiliger Fahrplan für die kommenden Wochen vorgestellt, der auch die Gastronomie betrifft. Bleibt das Infektionsgeschehen überschaubar, sollen im Gastgewerbe ab dem 4. März 2022 die 2G-Regeln entfallen. Ab diesem Zeitpunkt würde 3G gelten. Ab dem 20. März 2022 sollen, abgesehen von der Maskenpflicht in Innenräumen, sogar sämtliche Zugangsbeschränkungen aufgehoben werden.


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Folgen von 2G, 2G plus und 3G für die Gastronomie –  Was tun? 

Mit der (schrittweisen) Einführung von 2G bzw. 2G+ müssen Ungeimpfte draußen bleiben. Betroffenen bleibt dann selbst mit einem negativen Testergebnis ein Restaurantbesuch verwehrt. Das weckt Ängste bei Gaststättenbetreibern, die nun befürchten, einen erheblichen Teil ihrer Gäste und damit Umsatz zu verlieren. 

Was also bleibt in der Situation zu tun? 

Alternative zum Restaurantbesuch: der eigene Abhol- und Lieferservice 

  • Zunächst gilt: Alle Gäste unaufgeregt und sachlich über die aktuell gültigen Zugangsregeln informieren (nicht nur als Aushang, sondern auch online auf allen vorhandenen Kanälen)
  • Bei Kritik von Ungeimpften Verständnis aufzeigen, um aufbrausende Konflikte gar nicht erst eskalieren zu lassen.
  • Und nach Möglichkeit auf Alternativen zum klassischen Restauranterlebnis vor Ort verweisen – dem Bestellangebot zur Abholung / Lieferung, das nach aktuellem Stand der Dinge keine 2G- bzw. 3G-Restriktionen kennt.

Entscheidend ist es, den Außer-Haus-Service für Gast möglichst bequem und einfach zu gestalten. Das erreichst du etwa mit einer digitalisierten Speisekarte, über die der Gast seine Wunschgerichte online bestellen und bezahlen kann. Im Idealfall ist die Karte dann direkt über deine Webseite und dein Restaurantprofil auf Google My Business zu erreichen – wir schalten dich als offizieller Google-Partner für die Sofortbuchungsfunktion frei! 

Digitale Speisekarte für Restaurants
Niedriger Pflegeaufwand: Änderungen an der digitalen Speisekarte sind schnell eingepflegt und umgehend aktualisiert – egal wo du sie platziert hast.

Sind die technischen Weichen gestellt, sollte die Kernmotivation deines Teams darin bestehen, das gewünschte Restauranterlebnis so authentisch wie möglich zu deinen Gästen nach Hause zu bringen. Damit der Verzicht auf einen Besuch für deine Gäste weniger beschwerlich wirkt, stelle sicher, dass du bei der Qualität deines Abhol- und Liefergerichte keine Kompromisse eingehst.

  • Das heißt, deine Speisen sollten möglichst so gut schmecken wie im Lokal. 
  • Bedanke dich für jede Bestellung mit einer kleinen Aufmerksamkeiten des Hauses, kreiere (aus bestehenden Zutaten) exklusive Menüs / Gerichte für Besteller… 
  • Aber das Wichtigste: Werbe aktiv für dein Angebot! Sprich mit deinen Gästen. Platziere einen Hinweis auf deiner Webseite, veröffentliche Beiträge auf Google My Business, Facebook und Instagram. Versende einen Newsletter. 

Gleichmäßige Auslastung trotz Corona-Krise

Wertvolle Stütze im Alltag: Ein grafischer Tischplan hilft dem Service vorhandene Sitzplätz bestmöglich zu besetzen – und damit die Auslastung zu maximieren.

Gleichzeitig steht die Sorge im Raum, dass im Fall von 2G bzw. 2G+ und damit verbundener Testpflicht insgesamt Gäste ins Lokal kommen und dadurch die Auslastung schwankt. Kostenoptimierung ist für Gastronomen wichtiger denn je, in diesem Zusammenhang solltest du zeitnah deine Auslastung anhand deiner Öffnungszeiten überprüfen

Wann sind Stoßzeiten und wann herrscht Flaute in deinem Lokal? 

  • Mit speziellen Rabatt- und Sonderaktionen kannst du auf sonst umsatzschwache Tagen / Uhrzeiten einwirken; über resmio kannst du diese besonderen Angebotszeiten direkt in deinem Online-Reservierungsformular für Gäste ausweisen.
  • Bei stark frequentieren Zeiten (z.B. an Wochenenden) kannst du die Auslastung durch das Festlegen einer max. Aufenthaltsdauer und eines Stoßzeiten-Limits entzerren. 
  • Eine Online-Warteliste hilft Sitzplätze während ausgebuchter Zeiten aufgrund kurzfristige Stornos schnell nachzubesetzen.
  • Systeme wie der grafischen Tischplan unterstützen den Service dabei, Gäste und Gruppen vorausschauend auf die vorhandenen Sitzplätze zu verteilen und dadurch die freie Kapazität im Lokal bestmöglich auszuschöpfen. 

Automatisierung gegen Personalmangel

Monatelang andauernde Shutdowns legten nicht nur das Gastgewerbe lahm, sie zwangen die Mitarbeiter auch sich beruflich neu zu orientieren. Die Folge ist ein Personalmangel wie ihn die Gastro-Branche bisher noch nicht erlebt hat. 

Gästeregistrierung Formular
Wenn Gäste selbstständig ein- und auschecken: Digitale Kontaktdatenerfassung per QR Code

Kurzfristig wird begehrtes Fachpersonal im Restaurant nicht so einfach zu ersetzen sein, das zeigen die Hilferufe verzweifelter Gastronomen in den Medien. Administrative Abläufe soweit wie möglich zu entschlacken ist hingegen ein machbares Vorhaben. 

So manches Restaurant kann hier mit vergleichsweise kleinen Anpassungen viel Zeit und damit Aufwände einsparen, die Beschäftigte an sich binden. 

  • Die Annahme von Reservierungen übers Telefon kostet nicht nur Zeit, sondern birgt weitere Tücken, z.B. fehlende Verfügbarkeit außerhalb von Öffnungszeiten. Gastronomen sind gut beraten das Reservierungsmanagement soweit wie möglich zu automatisieren, etwa mit einem Online-Reservierungssystem und KI-gestützten Telefonassistenten.
  • Self-Check-in und Self-Ordering-Lösungen reduzieren die Personenlast erheblich; der Gast scannt mit seinem Mobiltelefon einen QR Code, hinterlegt seine Kontaktdaten datenschutzkonform und bestellt / bezahlt seine Wunschgerichte über die digitalen Speisekarte. Der Service muss Speisen und Getränke nur noch an den Tisch bringen. 
  • Automatisiert per E-Mail und SMS versandte Reservierungsbenachrichtungen wirken No-Shows entgegen. Außerdem registrierst du kurzfristige Stornos eher und kannst dein Personalplan besser auf die Situation abstimmen. 

Kontrolle von 2G in der Gastronomie – Was ist zu beachten?

Mit 2G bzw. 2G+ werden die Zugangsbeschränkungen für Restaurants nochmal verschärft. Für die Einlasskontrolle nehmen Bund und Länder die Gastronomen in die Pflicht. Nicht nur zum Schutz der Beschäftigten und Gästen, sondern auch um das Gesicht und Image unserer Branche zu wahren, sollten wir diese Verantwortung ernst nehmen und geltenden Corona Regeln konsequent beachten

Die teils fragmentierte Nachrichtenlage sorgt jedoch für Verunsicherung bei Gaststättenbetreibern: Darf ich Gäste mit ausländischem Impfzertifikat in mein Lokal lassen? Sind ausschließlich digitale 2G-Nachweise gültig oder darf ich auch Zertifikate in Paperform akzeptieren? Fragen über Fragen.

Weil wir keine Fachanwälte sind, können wir hierzu freilich keine rechtskonforme Beratung geben. Ein Blick in die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (kurz: SchAusnamV) liefert jedoch Kriterien:

  • Demnach muss der Nachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache vorgelegt werden. 
  • Sowohl “verkörperte” (d.h. in Papierform) als auch digitale Zertifikate sind gültig (Ausnahme derzeit augenscheinlich in Berlin). 
  • Die Schutzimpfung muss mit einem oder mehreren vom Paul-Ehrlich-Institut freigegebenen Impfstoffen erfolgt sein.
  • Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangenen sein.
  • Bei Genesenen darf bei Vorlage des Nachweis das zugrunde liegende Testergebnis mindestens 28 Tage und nicht älter als sechs Monate sein.

Die Vorlage eines digitalen Impfzertifikats (z.B. über die CovPass App oder Corona-Warn-App der Bundesregierung) dürfte in der Praxis schon allein aufgrund der schnelleren Kontrollmöglichkeit beim Einlass praktikabler sein. Solange du die allgemein gültigen Schutzverordnungen nicht verletzt, kannst du als Betreiber das Hausrecht ausüben und den Zugang zu deinem Lokal ausschließlich gegen Vorlage eines digitalen Impfnachweises erlauben. Dadurch schließt du jedoch potenzielle Gäste aus. Die Entscheidung muss letztendlich individiuell abgewogen werden. Wichtig ist für die Akzeptanz der Maßnamen ist eine klare, transparente und widerspruchsfreie Kommunikation.

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Corona Hilfen der Bundesregierung – eine schnelle Übersicht

Um Unternehmen zu entlasten, die Corona-bedingt wirtschaftliche Einbußen erlitten haben, brachte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BWMi) zahlreiche Maßnahmenpakete auf den Weg:

  • Steuererleichterungen für die Gastronomie (Umsatzsteuersenkung auf Speisen bis zum 31.12.2022, Erstattung und Anpassung von Steuervorauszahlungen, Stundungen etwaiger Steuerzahlungen… ). 
  • Darüber hinaus schuf der Bund weitreichende Förder- und Hilfsprogramme, z.B. für Investitionen in Digitalisierung (–> 7 Ideen für Digitalisierungsprojekte) und Umsetzung von Hygienemaßnahmen über die sogenannte Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe III Plus.
  • Für die o.g. Hilfsprogramme gelten besondere Anforderungen an die Antragsteller; so müssen für die Inanspruchnahme der Überbrückungshilfe III und III Plus etwa Umsatzrückgänge von mindestens 30% gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019 nachgewiesen werden.
  • Eine praktische Stütze bei der Wahl von geeigneten Corona-Hilfen ist der verlinkte Online-Entscheidungsfinder vom BMWi. 
  • Sollten im Herbst bzw. Winter 2021 und im Jahr 2022 neue Shutdowns für die Gastronomie beschlossen werden, sind weitere Hilfspakete seitens Bund und Ländern wohl unausweichlich. Aktuelle Informationen findest du i.R. direkt auf der Webseite vom BMWi.
Corona Neustart für Gastronomie mit resmio
Corona Neustart für Gastronomie mit resmio

Corona Hilfe von resmio – Unser Hilfspaket zur Digitalisierung deines Restaurants

Steigende Kosten, höhere Aufwände für Hygienekonzepte, Umsatzeinbußen durch Lockdowns und nun auch noch der Personalmangel: Die Corona-Krise hat das Gastgewerbe zweifellos hart getroffen und stellt Restaurantbetreiber betriebswirtschaftlich vor enorme Herausforderungen.

Was sich aber auch zeigt: Einige Restaurants kamen besser durch die 2. und 3. Welle als andere. Der Grad der Digitalisierung hat dazu erheblich beitragen, lautet etwa das Ergebnis der Studie “Digitalisierungsindex 2020/2021” von techconsult und der Deutschen Telekom. Das Fazit zum digitalen Status quo im deutschen Gastgewerbe lautet:

“74 Prozent der Befragten geben an, dass sich digitale Maßnahmen positiv auf interne Geschäftsprozesse auswirken. 72 Prozent stärkten ihre Wettbewerbsfähigkeit und 68 Prozent der Betriebe erreichten eine höhere Kundenzufriedenheit. Darüber hinaus senkten die Maßnahmen Kosten und steigerten den Umsatz. “

Fazit – Digitalisierungsindex 2020/2021 (techconsult / Deutsche Telekom)

Die Studie führt aber auch vor Augen, dass vor allem kleinere Restaurantbetriebe digitalen Nachholbedarf haben. 

Hier knüpfen wir mit unserem Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise an: Wir haben bereits mit Beginn der Pandemie im März 2020 ein digitales Hilfspaket für die Gastronomie geschnürt und dessen Inhalt über die vergangenen Monate kontinuierlich erweitert. 

… umfasst die Corona Hilfe von resmio bewährte Leistungen und Werkzeuge, die dein Tagesgeschäft einfacher und effizienter machen. Unser Versprechen: Du kannst resmio 30 Tage in vollem Umfang kostenlos und ohne Verpflichtungen testen. Unser 100% kostenfreier Support unterstützt dich bei der Einrichtung; bei Fragen im Vorfeld zu resmio sind wir gerne in einem persönliches Beratungsgespräch für dich da!

Hinweis zum Umgang mit gendergerechter Sprache: Aus Gründen der Lesbarkeit verwenden wir in unseren Magazinbeiträgen das generische Maskulinum. Gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter (m/w/d).

Themen: Corona

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