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Wie die Überbrückungshilfen III, III Plus & IV dabei helfen, dein Restaurant zu digitalisieren & was jetzt neu ist

Gut zu wissen - Der GastroRatgeber

Die Corona-Pandemie legte schmerzlich offen, dass das Gastgewerbe Nachhilfe bei der Digitalisierung von Geschäftsprozessen nötig hat. Mit den Überbrückungshilfen für die Gastronomie, also der Überbrückungshilfe 3, 3 Plus und 4 können Gastronomen nun entsprechende Kosten für Digitalisierungsprojekte absetzen. Wir erklären, welche Maßnahmen erstattungsfähig sind und geben Anregungen für sinnvolle Digitalinvestitionen.

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Aktuelle Informationen zu den Corona Regeln und Hilfen in der Gastronomie haben wir für dich im verlinkten Beitrag zusammengestellt.

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die in diesem Beitrag zusammengetragenen Informationen wurden sorgfältig recherchiert. Dennoch kann keine Haftung für die Richtigkeit der gemachten Angaben übernommen werden. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Bundesministeriums der Finanzen findest du detaillierte Informationen rund um die Überbrückungshilfe 3, 3 Plus und 4. 

Was ist jetzt neu seit der Überbrückungshilfe II?
Überbrückungshilfen Gastronomie

Für die Überbrückungshilfe III gilt:

  • Bei der Antragsberechtigung gibt es nun ein einheitliches Kriterium, sodass alle Unternehmen mit mindestens 30 Prozent Umsatzeinbußen eine gestaffelte Erstattung ihrer Fixkosten erhalten können. Dabei spielen ehemals eingeschlossene Kriterien wie Schließungsmonate, der Nachweis von Umsatzeinbußen außerhalb des Förderzeitraums oder die direkte oder indirekte Betroffenheit keine Rolle mehr.
  • Geförderte Monate sind November 2020 bis Juni 2021.
  • Der Förderhöchstbetrag pro Monat unterliegt einer Erhöhung auf 1,5 Mio. €.
  • Die erstattungsfähigen Fixkosten sind erweitert worden. Diese schließen nun auch bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bis zu 20.000 € pro Monat ein, vorausgesetzt sie tragen zur Realisierung eines Hygienekonzeptes bei. Eine rückwirkende Förderung ist für den Zeitraum bis März 2020 ebenfalls möglich. 
  • Gastronomen stehen für Investitionen in die Digitalisierung einmalig bis zu 20.000 zu. Das BMWi benennt beispielhaft Investitionen für den Aufbau eines Onlineshops oder Eintrittskosten bei großen Plattformen.
  • Seit dem 26.02.2021 können Abschlagszahlungen bis zu insgesamt 800.000 € (zuvor 400.000 €) geleistet werden. Aktuell hat die Bundesregierung, aufgrund eines Betrugsverdachtes, die Abschlagszahlungen kurzeitig gestoppt. Diese werden derzeit einer Prüfung unterzogen, sollen aber in Kürze wieder zur Verfügung stehen.
  • Die Antragstellung konnte bis zum 31. August 2021 erfolgen.

Für die Überbrückungshilfe III Plus gilt:

  • Bedingungen für die Überbrückungshilfe III Plus entsprechen denjenigen der Überbrückungshilfe III
  • Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021. Die Antragsstellung (Erst- und Änderungsanträge) wurde bis zum 31. März 2022 verlängert. Unternehmen, die im Juni 2021 für die Überbrückungshilfe III antragsberechtigt waren und im Juli 2021 von Starkregen und Hochwasser betroffen waren, haben ebenfalls die Option Überbrückungshilfe III Plus zu beantragen.
  • Neu Überbrückungshilfen Gastronomie: Im November und Dezember 2021 waren Gastronomien bei freiwilliger Schließungen oder Einschränkungen des Geschäftsbetriebs ausnahmsweise förderberechtigt, soweit sich die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs wegen Corona-Zutrittsbeschränkungen als unwirtschaftlich erwies.
  • Neu: „Restart-Prämie“ für die Monate Juli bis September 2021: Hierbei handelt es sich um eine Personalkostenhilfe für Wiedereröffnungen. Personal soll auf diese Weise schneller aus der Kurzarbeit zurück geholt oder neu eingestellt werden. Die Restart-Prämie kann alternativ zur Personalkostenpauschale beantragt werden.

Für die Überbrückungshilfe IV gilt:

Auch mit der sog. Überbrückungshilfe IV unterstützt die Regierung weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberufler aller Branchen – , darunter auch die Gastronomie – mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen € im Jahr 2020.

  • Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus.
  • Gastronomien, die infolge von Corona-Regelungen und damit wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig ihr Lokal zu ließen, können zunächst vom 1. bis 31. Januar 2022 Überbrückungshilfe IV beantragen.
  • Erstanträge können bis zum 30. April 2022 über einen prüfenden Dritten beantragt werden.
  • Zusätzlich antragsberechtigt sind junge Unternehmen, die bis zum 30. September 2021 (zuvor 31. Oktober 2020) gegründet wurden.
  • Die Förderung von Hygienemaßnahmen wurde erweitert, um Sach- und Personalkosten für die Realisation von Zutrittsbeschränkungen.
  • Bei der Erstantragstellung werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt (maximal 100.000 € pro Monat beziehungsweise insgesamt bis zu 300.000 € ).
  • Alternativ zur Überbrückungshilfe IV können Soloselbständige die sog. Neustarthilfe 2022 erhalten, welche einer einmaligen Betriebskostenpauschale in Höhe von bis zu 4.500 € (beziehungsweise bis zu 18.000 € als Mehr-Personen-Kapitalgesellschaft) als Vorschuss entspricht. Beachte, dass dann kein Anspruch auf die Überbrückungshilfe IV mehr besteht, da hierbei der gleich Zeitraum gefördert wird.

Erstattung für Überbrückungshilfen (III, III Plus & IV)

Für die Überbrückungshilfen 3 und 4 gilt:

  • bis zu 90 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 %
  • bis zu 60 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 % und ≤ 70 %
  • bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30 % und < 50 %

Der Vergleichswert des Umsatzeinbruches bezieht sich auf den Vergleichsmonat des Jahres 2019. Für jüngere Gastronomien gilt: Restaurants, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. September 2021 gegründet wurden, dürfen als Referenzumsatz entweder den durchschnittlichen monatlichen Umsatz von 2019, den durchschnittlichen Monatsumsatz der Vorkrisenmonate Januar und Februar 2020 oder den durchschnittlichen Monatsumsatz in den Monaten Juli bis September 2021 heranziehen. Ebenfalls ist es möglich den monatlichen Durchschnittswert des geschätzten Jahresumsatzes 2021 als alternativen Vergleichsumsatz zu nutzen.

Beispiel 1: Ein Restaurant ist aufgrund aktueller Corona-Maßnahmen geschlossen. Obwohl das Lokal einen Abhol- und Lieferservice anbietet, verzeichnet der Betrieb einen Umsatzverlust von über 70 Prozent. Das Restaurant hat monatliche Fixkosten von 10.000 € z.B. für Miete, Strom, Kassensystem oder Lizenzgebühren für ihr Online-Reservierungssystem, zu begleichen, die nun zu 90 Prozent erstattet werden und nach den oben genannten Erstattungsregeln in der Summe 9.000 € entsprechen. Der Restaurantbetrieb hat zudem beschlossen, in ein Digitalisierungsprojekt im Rahmen der Überbrückungshilfe III zu investieren und eine neue Website mit eigenem Online-Reservierungs- und -Bestellsystem zu investieren. Dieses Projekt soll nun im April 2021 umgesetzt werden. Die Gesamtinvestition belief sich auf 20.000 €. Davon werden nun 90 Prozent, also 18.000 € gefördert. 

Die Überbrückungshilfe III Plus erstattet einen Anteil in Höhe von

  • bis zu 100 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 Prozent
  • bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent und ≤ 70 Prozent
  • bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30 Prozent und < 50 Prozent

Beachte, dass mit der Überbrückungshilfe III Plus Investitionen in Digitaliserungsprojekte bis zu maximal 10.000 € gefördert weden. Bei den erstattungsfähigen Fixkosten der Überbrückungshilfe IV, ist die Förderung von Digitalierungsprojekten aktuell nicht mehr aufgeführt.

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Überblick über die erstattungsfähigen Fixkosten für die Überbrückungshilfe III Plus & Überbrückungshilfe IV

  1. Mieten und Pachten für Gebäude, Räum­lichkeiten und Grundstücke, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Gastronomiebetriebs stehen sowie Mietnebenkosten. Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind förderfähig, sofern sie für das Jahr 2019 steuerlich abgesetzt wurden. Sonstige Kosten für Privat­räume werden nicht gefördert
  2. Weitere Mietkosten, insbesondere für Fahrzeuge und Maschinen sowie die Miete für Geldspielgeräte bspw. in der Gastronomie
  3. Zinsaufwendungen für Darlehen sowie Kredite
  4. Handelsrechtliche Abschreibungen für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von 50 Prozent des Ab­schreibungs­betrages, wobei für das Gesamtjahr ermittelte Ab­schreibungs­beträge pro rata temporis auf den jeweiligen Förderzeitraum anzupassen sind
  5. Finanzierungskostenanteil von Leasingraten
  6. Ausgaben für notwendige Wartung, Instandhaltung oder Einlagerung von Anlagevermögen und gemieteten Vermögensgegenständen, einschließlich der EDV
  7. Ausgaben für Wasser, Elektrizität, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen inkl. Kosten für Kälte und Gas
    Zur Berücksichtigen sind auch Hygienemaßnahmen einschließlich investive Maßnahmen berücksichtigt, die nicht vor dem 1. Januar 2021 begründet sind (z.B. die Anschaffung mobiler Luftreiniger durch Hepafilter oder UVC-Licht und die Nachrüstung bestehender stationärer Luftreiniger durch Hepafilter oder UVC-Licht, Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche). Die Förderfähige Hygienemaßnahmen umfassen u.a. Einmalartikel wie Schnelltests, Desinfektionsmitteln und Schutzmasken. Förderfähig sind auch Mitarbeiterschulungen zu Hygienemaßnahmen sowie Besucherzählgeräte
  8. Grundsteuern
  9. Betriebliche Lizenzgebühren z. B. für IT-Programme
  10. Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben z.B. betriebliche fortlaufende Kosten für externe Dienstleister
  11. Kosten für den Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt, die im Zuge der Beratung und Antragstellung der Corona-Überbrückungshilfe anfallen
  12. Kosten für Auszubildende
  13. Personalaufwendungen im Förderzeitraum, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 20 Prozent der Fixkosten nach den Ziffern 1 bis 11 gefördert. Nicht förderfähig sind Lebens­haltungs­kosten oder ein Unternehmerlohn 
  14. (Achtung: gilt nicht mehr für Überbrückungshilfe IV): Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbau­maßnahmen bis zu 20.000 € monatlich  zur Umsetzung von Hygienekonzepten. Erstattet werden Kosten, die im Zeitraum Juli 2021 bis Dezember 2021 angefallen sind.
  15. Marketing- und Werbekosten maximal in Höhe der ent­sprechenden Ausgaben im Jahre 2019 abzgl. des bereits in 2021 in der Überbrückungshilfe III und III Plus beantragten Volumens. Bei Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. September 2021 gegründet wurden, Marketing- und Werbekosten maximal in Höhe der entsprechenden Ausgaben für zwölf Monate in einem beliebigen Zeitraum seit der Gründung.
  16. Ausgaben für Hygienemaßnahmen bei Vorlage von mind. einer Zwischenrechnung.
  17. (Achtung: gilt nicht mehr für Überbrückungshilfe IV) Investitionen in Digitalisierung bis zu maximal 10.000 € im Förderzeitraum z.B. Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, erstmalige SEO-Maßnahmen, Website-Ausbau, Neuinvestitionen in Social Media Aktivitäten, Implementierung von digitalen Buchungs- und Reservierungssystemen, Wechsel des Kassensystems, um neue digitale Services zu ermöglichen z.B. „am Tisch per Handy ordern“, Entwicklung oder Anpassung App für Kundenregistrierung.
  18. Gerichtskosten, die Schuldner in einer Restrukturierungssache oder einer Sanierungsmoderation nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) zu tragen haben, bis 20.000 € pro Fördermonat.

7 Ideen für mögliche Digitalisierungsprojekte: Mit diesen Maßnahmen & Tools bist du für die Zukunft sicher aufgestellt

Die Zugangsbeschränkungen erschweren es dir dein Geschäft wirtschaftlich zu führen, sodass du Öffnungszeiten reduziert oder gar geschlossen hast? Anstatt Trübsal zu blasen, lohnt sich die freie Zeit, die dem sonst ausgebuchten Restaurantinhaber vielleicht zur Verfügung steht, proaktiv zu nutzen. Im Hinblick auf die Förderungsmaßnahmen bzw. Überbrückungshilfen für Gastronomie empfiehlt es sich zukunftsorientiert zu denken und sich zu fragen, welche Maßnahmen nach der dein Restaurant auf Erfolgskurs bringen. Einige Vorschläge hierzu kurz und knapp:

Tools für die Gästedatenerfassung 

Nach dem ersten Lockdown waren Restaurantinhaber erleichtert wieder Gäste in ihren Räumlichkeiten empfangen zu dürfen. Dennoch war dies nur unter strengen Auflagen gestattet. Was geschah damals im Bezug auf die Infektionskettenverfolgung? Eine Vielzahl an Restaurants führte lange, teils chaotische Listen in Papierform, verteilte ausgedruckte Zettelschnipsel und stellte Sammelboxen auf, um der Kontaktdatenerfassung nachzugehen.

Abgesehen davon, dass die Kontaktdatenerfassung in Papierform aus den oben genannten Fallbeispielen unpraktisch ist, gibt es auch datenschutzrechtliche Bedenken. In Bars, Cafés und Restaurants erfolgte die Erhebung der Gästedaten nicht selten offen durch Listen, in denen personenbezogene Kontaktdaten vorheriger Kunden des Gastronomen öffentlich sichtbar waren.

Mit der Wiedereröffnung wurden Restaurantbetreiber erneut mit dem Thema Nachverfolgung von Infektionsketten und der damit einhergehenden Kontaktdatenerfassung konfrontiert. Die Entwicklung des Pandemiegeschehens macht die Vorhersage von künftigen Schutzmaßnahmen schwierig, sodass die Kontaktdatenerfassung jederzeit mehr in den Mittelpunkt rücken könnte. Damit dein Lokal datenschutzkonform aufgestellt ist, empfiehlt sich eine Investition in ein Gästemanagementsystem, eine App oder Software zur kontaktlosen Datenerfassung wie zum Beispiel über QR-Code oder gleich im Zuge einer Online-Reservierung. Alle drei Funktionalitäten hast du mit resmio vereint in einem Tool. Jene entlasten dein Personal, erhöhen die Wahrscheinlichkeit, akkurate Kontaktdaten zu erheben  (nicht jeder verfügt über eine gut leserliche Handschrift) und schützen deine Gäste vor potentiellen Gefahren eines Infektionskontakts über Stift oder Papier.

Gästedatenbank von resmio im Detail
Gästedatenbank von resmio inkl. Kontaktdaten

Digitale Checklisten

Deutschland, ein Flickenteppich – kein Problem für die App UNLOCK. UNLOCK unterstützt Gastronomen dabei mit digitalen Checklisten für Selbst- sowie Fremdkontrollen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen einzuhalten. Von der Einlasskontrolle, über die Handhygiene bis hin zur Abstandsregelung beinhaltet die App alle relevanten Auflagen für jedes einzelne Bundesland. Diese App ist kostenlos im App Store für iOS und Android verfügbar. Zwar bedarf es für die App keine Fördergelder, dennoch benötigt dein Restaurant ggf. ein Tablet, das man sich möglicherweise staatlich fördern lassen kann. Eine Alternative zu UNLOCK bietet das Start-up Lumiform. Für die Hygiene-Inspektionen stehen auf seiner Webseite unterschiedliche Vorlagen für Checklisten gratis zur Verfügung, die speziell für die Pandemie kreiert wurden. Über die dazugehörige App lässt sich ebenfalls der Sicherheits- und Hygienecheck durchführen. 

Online-Reservierungen über digitale Reservierungssysteme

Mit oder ohne Corona-Zugangbeschränkungen, ein Online-Reservierungssystem vereinfacht die Tischbuchung für den Gast, hilft dabei die Restaurantauslastung zu maximieren und unterstützt dich gleichzeitig bei der Dokumentation. Alle Reservierungen gehen automatisiert in deinem digitalen Reservierungssystem ein. Weil dem Gast nur tatsächlich verfügbare Reservierungszeiten angezeigt werden, sind für beide Parteien ärgerliche Überbuchungen praktisch ausgeschlossen.

Ein Entscheidungskriterium für die Wahl des Online-Reservierungssystems sollte die einfache Integration auf der Webseite und sozialen Kanälen sein. resmio ist mit 99% aller Homepages kompatibel und bietet als offizieller Google-Partner zudem Online-Tischreservierungen direkt über Google My Business an.

Reservierungen durch Partnernetzwerk von resmio
Reservierung über Google

Die digitale Speisekarte für Tischbestellungen

Die Desinfektion und Reinigung von Speisekarten verlangt viel Zeit ab. Zugleich hat der ein oder andere Gast Bedenken, eine Speisekarte durchzublättern, die erst vor wenigen Minuten am Nebentisch lag. Obendrein ist die Pflege traditioneller Speisekarten aufwendig, kostspielig und aus ökologischen Gründen in der heutigen Zeit zumindest diskutabel; man denke an die vielen Ausdrucke bei wöchentlich wechselnden Menüs.

Abhilfe schafft eine digitalisierte Speisekarte, denn hier erfolgt die Anpassung einfach und bequem online – das schafft Flexibilität. Deine Gäste können die digitale Speisekarte i.R. über einen QR-Code über ihr mitgebrachtes Smartphone aufrufen. Bei resmio ist gleichzeitig auch eine Bestelloption integriert, wodurch Kunden beim Stöbern der kontaktlosen Speisekarte ihre Wunschgerichte auch gleich ordern können.

Kontaktlose digitale Speisekarte von resmio
resmio Tischbestellung über QR-Code

Webseite

Der eigene Webauftritt ist wichtiger denn je. Vor allem das jüngere Publikum sucht wie selbstverständlich zuerst online nach interessanten Restaurants in der Nähe. Ist keine Webseite vorhanden oder deine Online-Präsenz nicht zeitgemäß gestaltet, verlierst du potenzielle Gäste. Denn diese Hürden erschweren es Interessenten, sich ein erstes Bild von deinem Lokal zu machen; sie limitieren die Möglichkeit, sich relevante Angaben wie Öffnungszeiten und Kontaktdaten einzuholen, die Speisekarte anzusehen oder gar eine Reservierung zu tätigen. 

Viele Restaurants haben zwar eine Webseite, konnten sich jedoch neben dem stressigen Restaurant Alltag nicht die Zeit dafür nehmen, ihre Homepage up-to-date zu halten. Oft schrecken auch Restaurantinhaber vor einem Website-Relaunch zurück, sobald anfallende Kosten oder ein Angebot von der ausführenden Agentur vorliegt. Kommt dir dieses Szenario bekannt vor? Dann ist es höchste Zeit die Überbrückungshilfe 3 Plus für die Modernisierung der eigenen Webseite in Betracht zu ziehen. 

Übrigens: Du kannst resmio mit der Erstellung einer professionelle Restaurant Homepage zum unschlagbaren Preis beauftragen!

Kassensystem 

Anfang 2020 trat die Kassensicherungsverordnung in Kraft und schreibt Restaurants vor, Kassensysteme bis Ende September 2020 mit einer manipulationssicheren technischen Sicherheitseinrichtung – abgekürzt TSE – auszurüsten. Eigentlich! Jedoch wurde für die meisten Bundesländer die Frist bis zum 31. März 2021 verlängert, sodass Nachzügler noch “auf den letzten Drücker” sich um die verpflichtende Nachrüstung ihres Kassensystems kümmern und dafür die Überbrückungshilfe nutzen konnten. Wer noch aufrüsten muss, der kann die Digittaliserungshilfe ggf. für ein neues Kassensystem investieren. Einige bekannte Kassensysteme mit TSE sind orderbird, VECTRON oder lightspeed. 

lightspeed partnership
Kassensystem von lightspeed

Außer-Haus-Verkauf 

Teil der von Bund und Ländern beschlossenen Regeln und Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie war die Schließung der Gastronomie. Ausnahmen galten zu jeder Zeit für den Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken. Der Zuspruch von Abhol- und Lieferdiensten hat sich bei den Gästen in den vergangenen Monaten auch mangels Alternativen erhöht. Und auch wenn das Takeaway-Geschäft die durch Maßnahmen verloren gegangenen Umsätze nicht vollumfänglich kompensiert, so wird das Geschäftsmodell seine Relevanz für Betreiber von Gaststätten beibehalten.

Sofern noch nicht geschehen, ist die Investition in ein Online-Bestellsystem (“Online-Shop”) doch nachhaltig und ermöglicht es dir mit verhältnismäßig überschaubaren Mitteln eine zweite Umsatzquelle zu erschließen. Ein großer Vorteil ist, wenn das Bestellsystem wie bei resmio um andere praktische Werkzeuge wie einen E-Mail-Newsletter, Gästemanager und eine Online-Reservierungsoption ergänzt wird und die Administration dieser Tools durch Zentralisierung einfacher von der Hand geht.

Weitere Anregungen für Digitalisierungsprojekte
Überbrückungshilfe für Gastronomie sinnvoll einsetzen

  • Online-Shop für den Verkauf von Produkten wie hausgemachten Soßen, Marmeladen, alkoholischen Getränken, Geschenkkörben, Menüs zum Nachkochen usw.
  • Gutschein-Shop/ Gutscheinsystem: Für Wertgutscheine, Rabattgutscheine, Coupons und Tickets für Events und Veranstaltungen, Geschenkgutscheine
  • App oder Software für direkte Bestellung von Sortiment, Waren, Lebensmitteln, Getränken direkt bei Lieferanten z.B. Kollex Express
  • Analysetool für Kunden-, Produkt- und Lieferantendaten 
  • Online Tasting von Weinen, Bier, Whiskys etc. 
  • Personalsoftware, digitale Schichtpläne
  • Digitale Tischpläne
  • Investition in Marketing Maßnahmen und Marketing Tools wie Newslettertool, lokale Werbeanzeigen und Ads auf Kanälen wie Facebook und Google Ads

Fazit: Fortsetzung Überbrückungshilfen Gastronomie

Als Fortsetzung der Überbrückungshilfe III, kann die Überbrückungshilfe III Plus und IV für einen verlängerten Förderungszeitraum beantragt werden. Besonderer Augenmerk liegt auf der möglichen Finanzierung von Digitalisierungsmaßnahmen und Investitionen in die Modernisierung. Dies stellt für Restaurants, Cafés und andere Gastronomiebetriebe eine Chance dar, sich zukunftssicher aufzustellen. Neu bei der Überbrückungshilfe III Plus und IV, ist die Förderung von der freiwilligen Schließung im November und Dezember 2021, wenn diese aufgrund von Corona-Zugangsbeschränkungen und damit verbundenen Unwirtschaftlichkeit erfolgte.

Einige nützliche Links:

Hinweis zum Umgang mit gendergerechter Sprache: Aus Gründen der Lesbarkeit verwenden wir in unseren Magazinbeiträgen das generische Maskulinum. Gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter (m/w/d).

Themen: Corona|Digitalisierung|Rechtliches

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