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Steuern in der Gastronomie – Alles auf einen Blick

Gut zu wissen - Der GastroRatgeber

Wer eine Gastronomie eröffnet, kommt an dem nervigen Thema Steuern nicht vorbei. In keiner anderen Branche ist das Steuerdickicht so ausgeprägt wie in der Gastro. Doch nicht nur die Frage zur 19% bzw. 7% Mehrwertsteuer sorgt bei vielen Gastronomen für Stirnrunzeln. Auch mit Abgaben wie der Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer oder Lohnsteuer müssen sich Betreiber zwangsläufig beschäfigen. Welche Steuern du an das Finanzamt abführen musst und was es alles zu beachten gibt, zeigen wir dir in diesem Artikel.

Ein Artikel von Patrick Schady

Wer darf ein Restaurant betreiben?

Zunächst stellt sich die Frage, wer überhaupt eine Gaststätte eröffnen und betreiben darf. Grundsätzlich darf jede natürliche und juristische Person ein Restaurant betreiben. Nötig nach ist nach dem Gaststättengesetz (GastG) dafür lediglich eine Erlaubnis.

Von der Erlaubnispflicht ist ausgenommen, wer „alkoholfreie Getränke, zubereitete Speisen, unentgeltliche Kostproben und / oder in einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht.“

Der Ausschank von Alkohol im Restaurantbetrieb erfordert demnach zwangsläufig eine Erlaubnis.

Steuer Wirrwarr Gastronomie – Welche Steuern fallen an?

Während im eigenen Restaurant das Gericht mit 19 % besteuert werden muss, wird es eine Straße weiter im Stehimbiss nur mit 7 % veranschlagt. Doch nicht nur die Umsatzsteuer verbreitet vielen Gastronomen Kopfzerbrechen, sondern auch die vielen anderen zu zahlenden Steuern.

  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Einkommens-/Körperschaftssteuer
  • Lohnsteuer
  • Pauschalbeträge für Sachentnahmen
  • Sonstige Steuern

Umsatzsteuer

Wer Speisen und Getränke veräußert, ist per Gesetz verpflichtet, eine Umsatzsteuer zu erheben. Die Höhe der Umsatzsteuer richtet sich dabei nach Art des Betriebes und kann je nachdem, was bestellt wird, unterschiedlich hoch ausfallen.

Die Umsatzsteuerbelastung nach Betriebsart lässt sich grundsätzlich wie folgt zusammenfassen:

  • Wer bspw. einen Stehimbiss oder Foodtruck ohne Sitzmobiliar betreibt, führt 7 % Umsatzsteuer ab. Auf Speisen zur Mitnahme gilt ebenfalls der reduzierte Umsatzsteuersatz, mit einigen Ausnahmen (siehe unten).
  • Klassische Gaststätten und Restaurants mit Sitzplätzen erheben hingegen 19 % Umsatzsteuer. Denn durch die Küche (zu reinigendes Geschirr) und Service am Gast fällt im Wesentlichen eine Dienstleistung an.

Obacht geben müssen Gastronomen im Hinblick auf die geltenden Umsatzsteuerreglungen bei Getränken. Hier gilt grundsätzlich der volle Umsatzsteuersatz von 19 %.

Ausnahmen existieren bspw. für Leistungswasser sowie Kaffee-to-Go mit einem Kuhmilchanteil von über 75 Prozent. Ein Cappuccino oder Latte macchiato zur Mitnahme müssen daher mit 7 % versteuert werden. Aber auch nur, solange du den Kaffee nicht mit Milchersatzprodukten wie Soja-, Hafer- oder Reismilch verkaufst. Weil pflanzliche Milch nach deutschem Recht nicht als Grundnahrungsmittel klassifiziert ist, fallen 19 % Umsatzsteuer an.

Gewerbesteuer

Prinzipiell gilt, wer als Unternehmer ein Gewerbe betreibt ist auch gewerbesteuerpflichtig.

Die Gewerbesteuer fällt somit für alle Einzelunternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften an.

Die Ausnahme bilden u.a. Ärzte und Steuerberater.

Für den Gastronomen bedeutet das: Er muss eine Gewerbesteuer abführen, und zwar unabhängig von seiner gewählten Betriebsform. Da die Gewerbesteuer von der jeweiligen Kommune erhoben wird, variiert sie von Standort zu Standort. Auf der Webseite deiner zuständigen Gemeinde findest du den genauen Hebesatz. Die endgültig zu zahlende Gewerbesteuer hängt neben dem kommunenabhängigen Hebesatz auch vom im Jahr erzielten Gewerbeertrag fest.

Gewerbesteuer = Gewerbeertrag x Steuermesszahl (meist 3,5 %) x kommunenabhängiger Hebesatz

Im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft haben Einzelunternehmen und Personengesellschaften einen Vorteil. Sie können einen jährlichen Freibetrag von 24.500 Euro in Anspruch nehmen, der auf den Gewerbeertrag angerechnet werden kann. Somit fällt die Gewerbesteuer erst ab einem Betrag über 24.500 Euro an.

Steuer und Gewerbesteur in der Gastronomie ausrechnen

In diesem Beispiel müsste die Gastro OHG in Nürnberg eine Gewerbesteuer von rund 6.129 € abführen.

Einkommen-/ Körperschaftssteuer

Für Kapitalgesellschaften und andere juristischen Personen wie eine GmbH sind Körperschaftssteuern abzuführen. Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen müssen die Inhaber nur die Einkommensteuer abführen. Die Körperschaftssteuer beträgt 15,5% des Gewinns. Zusätzlich zur Körperschaftssteuer müssen Kapitalgesellschaften einen Solidaritätszuschlag von 5,5% abführen.

Lohnsteuer

Wer Mitarbeiter in seinem Betrieb beschäftigt, zahlt auch Lohnsteuer.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag sowie etwaige Kirchensteuer vom Bruttolohn seiner Beschäftigten einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Meldung und Zahlung muss spätestens bis zum 10. des Folgemonats elektronisch über ELSTER erfolgen. Denn sonst drohen Säumniszuschläge!

Um die Lohnsteuer korrekt abführen zu können, müssen alle Mitarbeiter mit ihrer Steuer-ID angemeldet werden. Die Höhe der Lohnsteuer setzt sich aus der Steuerklasse des Mitarbeiters zusammen und wird durch Faktoren wie das Dienstverhältnis und den Familienstand bestimmt.

Pauschalbeträge für Sachentnahmen

Wo isst der Gastronom? Bei sich im eigenen Lokal. Zumindest steht dies für das Finanzamt fest. Deshalb muss man als Gastronom einen Sachbezugswert besteuern. Kauft man Waren für seinen Gastronomiebetrieb ein, dann entstehen Betriebsausgaben. Diese kann man wiederum als Vorsteuer abziehen. Durch die Pauschalbeträge für Sachentnahmen wird dies korrigiert.

Die Höhe der Pauschalbeträge setzt das Finanzministerium fest. Für das Jahr 2019 liegt der Beitrag bei 3.438 €, wenn warme und kalten Speisen angeboten werden. Somit müssen monatlich 286,50 € als steuerpflichtige Entnahmen abgeführt werden.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen geringeren Betrag an das Finanzamt abzuführen. Du musst über deine Mahlzeiten genau Buch führen. Das Finanzamt will wissen, was und wie viel du gegessen hast. Dann kannst du den genauen Wert berechnen und diesen beim Finanzamt geltend machen.

Sonstige Steuern

Sonstige Steuern fallen u.a. für den Verkauf von alkoholischen Getränken an. So sind Steuern für Bier, Wein, Spirituosen und Tabak abzuführen. Sofern dir das Grundstück bzw. die Gaststätte selbst gehört, wird auch eine Grundsteuer fällig. Die Grundlage für die steuerliche Ermittlung der Grundsteuer ist der Wert des Betriebes bzw. Grundstücks.

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Fazit – Steuern und Kosten im Blick behalten

Als Gastronom ist es wichtig, beim Thema Steuern immer einen klaren Blick zu behalten. Die Steuerlast kann je nach Standort variieren und wird vom jeweiligen Hebesatz der Kommune bestimmt. Neben den Abgaben an den Fiskus, ist es zudem entscheidend, dass du deine Kosten im Auge hast. So ist eine optimale Kostenkalkulation das A und O für den Erfolg in der Gastronomie. 

Nützliche Links

Hinweis zum Umgang mit gendergerechter Sprache: Aus Gründen der Lesbarkeit verwenden wir in unseren Magazinbeiträgen das generische Maskulinum. Gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter (m/w/d).

Themen: Kalkulation|Rechtliches

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