Wer eine Gastronomie eröffnet, kommt an dem nervigen Thema Steuern nicht vorbei. In keiner anderen Branche ist das Steuerdickicht so ausgeprägt wie in der Gastro. Doch nicht nur die Frage zur 19% bzw. 7% Mehrwertsteuer sorgt bei vielen Gastronomen für Stirnrunzeln. Auch mit Abgaben wie der Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer oder Lohnsteuer müssen sich Betreiber zwangsläufig beschäfigen. Welche Steuern du an das Finanzamt abführen musst und was es alles zu beachten gibt, zeigen wir dir in diesem Artikel.
Ein Artikel von Patrick Schady
Wer darf ein Restaurant betreiben?
Zunächst stellt sich die Frage, wer überhaupt eine Gaststätte eröffnen und betreiben darf. Grundsätzlich darf jede natürliche und juristische Person eine Gaststätte betreiben. Nötig ist dafür lediglich eine Erlaubnis. Ausgenommen von dieser Regelung ist, wer u.a „alkoholfreie Getränke, zubereitete Speisen, unentgeltliche Kostproben sowie in einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht.“
Steuer Wirrwarr Gastronomie – Welche Steuern fallen an?
Während im eigenen Restaurant das Gericht mit 19% besteuert werden muss, wird es eine Straße weiter im Stehimbiss nur mit 7% veranschlagt. Doch nicht nur die Umsatzsteuer verbreitet vielen Gastronomen Kopfzerbrechen, sondern auch die vielen anderen zu zahlenden Steuern.
- Umsatzsteuer
- Gewerbesteuer
- Einkommens-/Körperschaftssteuer
- Lohnsteuer
- Pauschalbeträge für Sachentnahmen
- Sonstige Steuern
Umsatzsteuer
Wer Speisen und Getränke veräußert, ist verpflichtet eine Umsatzsteuer zu erheben. Die Höhe der Umsatzsteuer richtet sich dabei nach Art des Betriebes und kann je nach dem was bestellt wird, unterschiedlich hoch ausfallen. Wer bspw. ein Stehimbiss betreibt, muss nur 7% Umsatzsteuer abführen. Klassische Gaststätten mit Sitzplätzen, erheben hingegen 19 % Umsatzsteuer, da es sich hierbei um eine Dienstleistung handelt. Bestellt ein Kunde ein Essen zum Mitnehmen, fällt i.d.R nur eine Steuer von 7% an.
Eine Ausnahme stellen jedoch Leitungswasser und Milch dar. Diese werden stets mit nur 7 % besteuert.
Luxusgüter wie z.B Kaffee oder Hummer werden grundsätzlich mit 19% besteuert. Beträgt der Milchanteil zudem mehr als 75 % vom Gewicht des Getränks, dann kann bei einem kaffeehaltigen Getränk wie beispielsweise beim Cappuccino To Go ein reduzierter Steuersatz von 7 % angewendet werden.
Gewerbesteuer
Prinzipiell gilt, wer als Unternehmer ein Gewerbe betreibt ist auch gewerbesteuerpflichtig.
Die Gewerbesteuer fällt somit für alle Einzelunternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften an.
Die Ausnahme bilden u.a. Ärzte und Steuerberater.
Für den Gastronom bedeutet das: Er muss eine Gewerbesteuer abführen, und zwar unabhängig von seiner gewählten Betriebsform. Da die Gewerbesteuer von der jeweiligen Kommune erhoben wird, variiert sie von Standort zu Standort. Auf der Webseite deiner zuständigen Gemeinde, findest du den genauen Hebesatz. Die endgültig zu zahlende Gewerbesteuer hängt neben dem kommunenabhängigen Hebesatz auch vom im Jahr erzielten Gewerbeertrag fest.
Gewerbesteuer = Gewerbeertrag x Steuermesszahl (meist 3,5 %) x kommunenabhängiger Hebesatz
Im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft haben Einzelunternehmen und Personengesellschaften einen Vorteil. Sie können einen jährlichen Freibetrag von 24.500 Euro in Anspruch nehmen, der auf den Gewerbeertrag angerechnet werden kann. Somit fällt die Gewerbesteuer erst ab einen Betrag über 24.500 Euro an.
In diesem Beispiel müsste die Gastro OHG in Nürnberg eine Gewerbesteuer von rund 6.129 € abführen.
Einkommen-/ Körperschaftssteuer
Für Kapitalgesellschaften und andere juristischen Personen wie eine GmbH sind Körperschaftssteuern abzuführen. Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen müssen die Inhaber nur die Einkommensteuer abführen. Die Körperschaftssteuer beträgt 15,5% des Gewinns. Zusätzlich zur Körperschaftssteuer müssen Kapitalgesellschaften einen Solidaritätszuschlag von 5,5% abführen.
Lohnsteuer
Wer Mitarbeiter in seinem Betrieb beschäftigt, zahlt auch Lohnsteuer.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag sowie etwaige Kirchensteuer vom Bruttolohn seiner Beschäftigten einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Meldung und Zahlung muss spätestens bis zum 10. des Folgemonats elektronisch über ELSTER erfolgen. Denn sonst drohen Säumniszuschläge!
Um die Lohnsteuer korrekt abführen zu können, müssen alle Mitarbeiter mit ihrer Steuer-ID angemeldet werden. Die Höhe der Lohnsteuer setzt sich aus der Steuerklasse des Mitarbeiters zusammen und wird durch Faktoren wie das Dienstverhältnis und den Familienstand bestimmt.
Pauschalbeträge für Sachentnahmen
Wo isst der Gastronom? Bei sich im eigenen Lokal. Zumindest steht dies für das Finanzamt fest. Deshalb muss man als Gastronom ein Sachbezugswert besteuern. Kauft man Waren für sein Gastronomiebetrieb ein, dann entstehen Betriebsausgaben. Diese kann man wiederum als Vorsteuer abzieht. Durch die Pauschalbeträge für Sachentnahmen wird dies korrigiert.
Die Höhe der Pauschalbeträge setzt das Finanzministerium fest. Für das Jahr 2019 liegt der Beitrag bei 3.438 €, wenn warme und kalten Speisen angeboten werden. Somit müssen monatlich 286,50 € als steuerpflichtige Entnahmen abgeführt werden.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen geringeren Betrag an das Finanzamt abzuführen. Du musst über deine Mahlzeiten genau Buch führen. Das Finanzamt will wissen, was und wie viel du gegessen hast, dann kannst du den genauen Wert berechnen und diesen beim Finanzamt geltend machen.
Sonstige Steuern
Sonstige Steuern fallen u.a. für den Verkauf von alkoholischen Getränken an. So sind Steuern für Bier, Wein, Spirituosen und Tabak abzuführen. Sofern dir das Grundstück bzw. die Gaststätte selber gehört, wird auch eine Grundsteuer fällig. Die Grundlage für die steuerliche Ermittlung der Grundsteuer ist der Wert des Betriebes bzw. Grundstücks.
Fazit – Steuern und Kosten im Blick behalten
Als Gastronom ist es wichtig, beim Thema Steuern immer einen klaren Blick zu behalten. Die Steuerlast kann je nach Standort variieren und wird vom jeweiligen Hebesatz der Kommune bestimmt. Neben den Abgaben an den Fiskus, ist es zudem entscheidend, dass du deine Kosten im Auge hast. So ist eine optimale Kostenkalkulation das A und O für den Erfolg in der Gastronomie.
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