Zurück zu allen Artikeln

Mehrwegpflicht für Gastronomie – das gilt für Gastro-Betriebe

Gut zu wissen - Der GastroRatgeber
sellThemen: Rechtliches|Trends

Zum 1. Januar 2023 gilt eine Mehrwegpflicht in der Gastronomie. Bars, Cafés und Restaurants mit einem Außer-Haus-Service (To-Go) müssen dann Mehrwegverpackungen anbieten. Aber was wird dann aus Einwegbehältern? Und gibt es Ausnahmen für die Mehrwegangebotspflicht? Wir haben Einzelheiten und Hintergründe zur Pfandpflicht in der Gastro für Restaurantinhaber zusammengetragen.

Ein Beitrag von Max Falkenstern

Warum kommt die Mehrwegpflicht für die Gastro?

Ein nachhaltiger Umgang mit den begrenzten Ressourcen unseres Planeten wird zunehmend wichtiger. Einwegverpackungen produzieren viel Müll, über 770 Tonnen täglich allein in Deutschland. Die Bundesrepublik möchte als Recycling-Nation deshalb mit gutem Beispiel vorangehen und Mehrweg gezielt fördern.

Nach dem Verpackungsgesetz ist eine Mehrwegquote von 70 Prozent anzustreben. Die Vorgabe ist aber nicht rechtlich bindend, sondern beschreibt nur ein Idealziel.

Dass dieses Ziel verfehlt wird, zeichnet sich schon seit geraumer Zeit ab. Deshalb wurde das Bundeswirtschaftsministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMU) mit der Aufgabe betraut, Lösungen zur Erhöhung der Mehrwegquote zu entwickeln.

Die Mehrwegpflicht für die Gastro stellt eine solche Maßnahme dar. Nach der Labelpflicht für Einweg- und Mehrwegprodukte 2019 und der Ausweitung der Pfandpflicht auf alle Einwegflaschen aus Kunststoff sowie Getränkedosen im Jahr 2022 läutet die Mehrwegangebotspflicht nunmehr die dritte Stufe ein.

Was bedeutet die Mehrwegpflicht für Restaurants?

Geht es nach dem Gesetzgeber, gilt zum ersten 01. Januar 2023 mit der Neureglung im Verpackungsgesetz Folgendes:

Mehrweg wird für Essen und Trinken zum Mitnehmen zur Pflicht.

Aber was bedeutet die Mehrwegpflicht nun konkret für Restaurants und sonstige Gaststättenbetriebe?

  • Wer Speisen und Getränke zur Mitnahme (Außer-Haus-Service / To-Go) vertreibt, muss zusätzlich zu Einwegbehältnissen aus Kunststoffen nach §33, §34 VerpackG2 auch Mehrwegverpackungen anbieten.
  • Mehrwegoptionen dürfen explizit nicht unter schlechteren Konditionen angeboten werden als Einwegvarianten. Das heißt im Klartext:
    • Es ist untersagt, Mehrwegverpackungen zu einem höheren Preis als Einweglösungen anzubieten.
    • Auch andere Faktoren, die Mehrweg für Kunden grundsätzlich unattraktiver erscheinen lassen, sind nicht erlaubt.
    • Die Ausgabe von Mehrwegverpackungen gegen Pfand ist akzeptiert, solange sich der Gastronom verpflichtet, den Pfandbetrag bei der Rückgabe wieder auszubezahlen.
    • Verkaufst du ein To-Go-Getränk in verschiedenen Angebotsgrößen (bspw. Kaffee in S / M / L), müssen für alle Varianten entsprechende Mehrwegbehältnisse vorrätig sein.
  • Bringen Gäste eigene Behältnisse zum Abfüllen von Speisen und Getränken mit, so sind diese durch den Gastronomen anzunehmen! Auf diese Möglichkeit solltest du explizit hinweisen, beispielsweise durch einen gut sichtbaren und lesbaren Aushang.

Bei Missachtung der o.g. Pflichten drohen Sanktionen.

Pflicht zum Mehrweg – Sind alle Restaurants betroffen?

Mehrweg wird zur Pflicht, und nicht länger eine Kür.

Betroffen von der Mehrwegangebotspflicht sind alle Bars, Cafés und Restaurants mit einem To-Go-Angebot. Aber auch Caterer, Kantinen sowie Tankstellen, die Speisen und Getränke zum Verzehr unterwegs an ihre Gäste verkaufen, sind mit der Mehrwegpflicht explizit angesprochen.

Auch Lieferdienste können sich Mehrwegverpackungen zum Jahreswechsel nicht länger verschließen. Sie sind Dienstleister für die Gastronomie, dürfen sich aber, um wettbewerbsfähig zu bleiben, nicht der Mehrwegoption verschließen.

Es gibt aber auch Ausnahmen von der Mehrwegpflicht: Kleine Betriebe mit fünf Mitarbeitern oder weniger und einer Ladenfläche von unter 80 Quadratmetern sind von der Mehrwegangebotspflicht grundsätzlich ausgenommen. Unter Kleinbetrieben versteht der Gesetzgeber etwa Imbisse, Kioske und Spätis.

Die Ausnahme ist aber kein Freifahrtschein. Bringen Kunden eigene Mehrwegbehältnisse zum Auffüllen mit, so sind auch o.g. Kleinunternehmen verpflichtet, diese anzunehmen. Auch unterliegen sie einer Informationspflicht, d.h. über die Möglichkeit müssen Gäste mit einer gut sichtbaren Informationstafel oder Ähnliches hingewiesen werden.

Dass die mitgebrachten Behältnisse für den Außer-Haus-Verzehr geeignet sind, dafür trägt laut BMU allein der Kunde Verantwortung. Der Gastronom muss aber ohnehin geltende Hygienestandards und Richtlinien zur Lebensmittelsicherheit beachten.

Missachtung der Mehrwegpflicht – Welche Strafen drohen?

Als Betroffener die Mehrwegpflicht einfach zu ignorieren, kann erhebliche Folgen haben. Im Verpackungsgesetz sind empfindliche Strafen für die Missachtung angesehen, da diese zu einer Wettbewerbsverzerrung führen. Bei Verstoß gegen die Mehrwegpflicht sind Bußgelder von bis zu 100.000 Euro je Einzelfall möglich. Kommt dein Restaurant der Hinweispflicht nicht oder unvollständig nach, werden bis zu 10.000 Euro Geldstrafe fällig.

Und das ist noch nicht alles: Angedroht wird ferner die „Abschöpfung der zu Unrecht erzielten Gewinne und ein faktisches Vertriebsverbot.“ Denn solange keine Gegenmaßnahmen ergriffen wurden, darf kein Verkauf stattfinden.

Vor diesem Hintergrund sollten betroffene Gastronomen Gesetzesverstöße tunlichst vermeiden. Das heißt im Umkehrschluss zu den Einwegverpackungen auch geeignete Mehrwegbehältnisse zur Verfügung stellen und auf Kunden auf die Mehrwegoption entsprechend der gesetzlichen Regelung hinweisen.

Mehrweggeschirr und -becher für die Gastronomie – Welche sind geeignet?

Die Mehrwegangebotspflicht ab Januar 2023 wirft die Frage nach geeignetem Mehrweggeschirr und Mehrwegbechern auf. Der Handel hat sich bereits darauf eingestellt und bietet ein breites Sortiment von wiederverwertbarem Geschirr, Besteck und Gläsern an.

Beim Einkauf solltest du auf folgende Materialeigenschaften achten:

  • Frei von Schadstoffen
  • 100%ige Auslaufsicherheit und ein luftdichter Verschluss für einen sicheren Transport
  • Obligatorisch: Das Mehrweggeschirr sollte natürlich spülmaschinenfest sein
  • Hohe Hitzebeständigkeit, um das Risiko an Schäden von Mehrwegverpackungen zu minimieren
  • Platzsparendes Design erleichtert das Aufbewahren der Verpackungen
  • Mikrowelleneignung (optional): Für Speisen sinnvoll, die später erhitzt werden sollen
Mehrweggeschirr für die Gastronomie - Was gilt es beim Einkauf zu beachten?

Wer von einer Eigenanschaffung aus logistischen Gründen absehen möchte, kann sich auch an professionelle Dienstleister wenden. Unternehmen wie RECUP / REBOWL, Vytal oder Revelo werben mit speziellen Mehrwegverpackungen, die den hohen Ansprüchen von Gastronomen gerecht werden. Bei entsprechenden Anbietern wirst du Teil eines sogenannten Partnerprogramms. Zusätzlich zu einem Monatsbeitrag kannst du dir gegen Pfand deine gewünschte Anzahl an Mehrwegbehältnissen direkt beim Hersteller „ausleihen“.

Ein Vorteil etablierter Mehrwegsysteme liegt darin, dass sie bestimmten Gästegruppen vertraut sind. Das kann dazu führen, dass jene dein Lokal gegenüber der Konkurrenz vorziehen. Zugleich sparst du dir den Aufwand für die Recherche und Beschaffung geeigneter Mehrwegschalen- und becher. Die Vermarktung fällt leichter, weil das Werbematerial von den Herstellern gleich mitgeliefert wird.

Auf der Gegenseite steht neben ggf. etwas höheren Kosten, dass du dich vertraglich an einen Partner bindest.

thumb_up

Unser Tipp: Schlussendlich solltest du deine Entscheidung deshalb für oder gegen ein Mehrwegsystem sorgfältig abwägen. Am Ende ist für deine Gastronomie wichtig, dass dein Mehrwegangebot praktikabel, rechtskonformund vor allem für deine Gäste attraktiv ist. Nimm dir daher ausreichend Zeit für die Recherche oder lasse dich beraten.

Zukunft der Mehrwegpflicht – Ausblick auf 2025 und danach

Salopp gesagt: Die Mehrwegpflicht ist gekommen, um zu bleiben – sie wird sogar noch weiter verschärft. Für 2025 ist eine Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG4) geplant.

Diese sieht unter anderem ein vollständiges Einwegverbot beim Vor-Ort-Verzehr im Lokal vor und zielt vor diesem Hintergrund augenscheinlich auf die Systemgastronomie ab. Ausnahmen soll es für gastronomische Betriebe mit weniger als 80 m² Fläche und maximal fünf Beschäftigten geben; das käme vielen Individualgastronomen entgegen.

Auch sollen mit VerpackG 4 strengere Hinweis- und Rückabnahmepflichten gelten. Die Mehrwegangebotspflicht soll ferner auf alle Verpackungsmaterialien ausgeweitet werden, nicht nur auf Kunststoff. Das bedeutet, wer auf Einwegverpackungen aus Papier, Pappe, Karton und Aluminium umgestiegen ist, wird per Gesetz dennoch dazu verpflichtet, wiederverwendbare Alternativen für seine Gäste anzubieten.

gavel

Aktueller Stand: Der Entwurf der Novelle fürs ein schärferes Verpackungsgesetz wurde noch während des Ampelregierung von der FDP aufgrund marktwirtschaftlicher Bedenken blockiert. Im aktuellen Koaltionsvertrag zwischen CDU / SPD gibt’s keine konkreten Verweise aufs VerpackG4, lediglich eine grundsätzliche Bereitschaft fürs Thema Nachhaltigkeit. Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) wird jedoch diesberzüglich nach einer Übergangsfrist zum 12. August 2026 neue gesetzliche Spielregeln schaffen.

Das Reservierungssystem - 30 Tage kostenlos alle Funktionen testen!

Fazit – Mehrweg ist die Zukunft

An Mehrweg führt kein Weg vorbei. Hinter dem Schenkelklopfer steckt eine wichtige „Message“: Möchten wir den Planeten für nachfolgende Generationen in einem guten Zustand übergeben, müssen wir Ressourcen sparen und Umwelt schonen.

Mit der zum 01. Januar 2023 geltenden Mehrwegpflicht erhält das Leitmotiv nun auch einen gesetzlichen Rahmen. Die Mehrwegangebotspflicht gilt für die meisten Bars, Cafés und Restaurants, die Speisen und Getränke zum Verzehr unterwegs anbieten.

Betroffene sollten frühzeitig in entsprechende Lösungen investieren, nicht erst am Stichtag. Mit einem stärkeren Engagement für Nachhaltigkeit und Umwelt punktest du nämlich auch bei deinen Gästen. Obendrein entgehst du sonst fälligen Strafen: Wer gegen die Mehrwegpflicht verstößt, dem drohen nach dem Verpackungsgesetz hohe Bußgelder.

Falls du dich für weitere Umweltschutzinitiativen interessierst, legen wir dir unseren Beitrag zum Thema Lebensmittelverschwendung in der Gastro nahe, der weitere Lösungsansätze beinhaltet.

Nützliche Links:

Hinweis zum Umgang mit gendergerechter Sprache: Aus Gründen der Lesbarkeit verwenden wir in unseren Magazinbeiträgen das generische Maskulinum. Gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter (m/w/d).

Zurück zu allen Artikeln

Themen: Rechtliches|Trends

Gefällt dir der Beitrag? Teile ihn mit deinen Kollegen!

expand_less