fbpx

Bloß nichts bei der Mitarbeiteranmeldung vergessen!

Gut zu wissen - Der GastroRatgeber

Du eröffnest bald deine Gaststätte oder du brauchst Zuwachs für dein Team, dann kommst du nicht drumherum neue Mitarbeiter einzustellen. Im Arbeitsrecht-Dschungel gibt es unzählige Fettnäpfchen von Versicherungen bis zu rechtlichen Vertragsinhalten.
In diesem Beitrag erfährst du alles, was du für die Mitarbeiteranmeldung wissen musst, damit es im Nachhinein kein böses Erwachen für dich gibt.

Ein Artikel von Patrick Schady

Anmeldung des Mitarbeiters

Bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern ist es zwingend notwendig diesen sofort anzumelden. Ansonsten erwartet dich ein Bußgeld oder sogar eine Strafe. Die Mitarbeiteranmeldung wird jedoch in der Regel vom Steuerberater übernommen, sofern man ihn dafür beauftragt. Falls du dies aber selbst erledigst, sind die folgenden 3 Punkte relevant für dich.

Betriebsnummer beantragen

Um Mitarbeiter einstellen zu können, brauchst du eine Betriebsnummer. Diese Nummer kannst du bei der Agentur für Arbeit beantragen. Diese wird benötigt, damit du als Arbeitgeber bei der Sozialversicherung identifiziert werden kannst. Erst wenn du diese Nummer erhalten hast, kannst du einen Mitarbeiter anmelden. Die Betriebsnummer beantragst du am schnellsten via Telefon oder Online.

Versicherungen

Als Arbeitgeber bist du verpflichtet, deine Mitarbeiter zu versichern. Neben der Krankenkasse und den Sozialversicherung, musst du eine Unfallversicherung abschließen.

Unfallversicherung

Sobald ein neuer Mitarbeiter in deinem Restaurant arbeitet, musst du ihn für die gesetzliche Unfallversicherung melden. Dabei spielt es keine Rolle, ob du einen Praktikanten oder einen Probearbeiter für wenige Tage bei dir arbeiten lässt. Du musst jede (neue) Arbeitskraft umgehend der Berufsgenossenschaft melden. In der Regel reicht es aus, wenn du die Arbeitskraft am gleichen Tag (telefonisch) anmeldest. Durch diese Sozialversicherung werden u.a Arbeitsunfälle sowie Berufskrankheiten versichert.

Sozialversicherung

Du bist als Arbeitgeber verpflichtet, jeden Mitarbeiter für die Sozialversicherungen zu melden. Ob Teilzeitkraft, geringfügige oder kurzfristige Beschäftigung ist hierbei nicht von Bedeutung.

Die Meldung der Mitarbeiter erfolgt über die Krankenkasse deines Mitarbeiters. Von ihm benötigst du nur eine Mitgliedsbescheinigung sowie eine Kopie des Sozialversicherungsausweises.

Zudem bist du auch verpflichtet, dich bei der Sozialversicherung zu melden, damit du eigene Mitarbeiter anmelden kannst.

Krankenkasse

Zur guter Letzt musst du deinen neuen Mitarbeiter bei der Krankenkasse melden. Dies passiert grundsätzlich zusammen mit der Anmeldung der Sozialversicherungen. Meldungen für die Krankenkasse müssen nicht nur bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters erfolgen, sondern auch zu anderen Zeitpunkten. Da sich diese Richtlinien öfters ändern, ist es sinnvoll (regelmäßig) die Krankenkasse zu kontaktieren oder auf ihre Merkblätter zurückzugreifen.

Gesundheitsamt

In der Gaststättenbranche ist eine ärztliche Untersuchung für die ordnungsgemäße Mitarbeiteranmeldung in der Regel notwendig. Es ist für jeden Mitarbeiter eine sogenannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ nötig. Diese wird durch einen Amtsarzt ausgestellt.

Nützliche Links

Hinweis zum Umgang mit gendergerechter Sprache: Aus Gründen der Lesbarkeit verwenden wir in unseren Magazinbeiträgen das generische Maskulinum. Gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter (m/w/d).

Themen: Mitarbeiter|Rechtliches

Gefällt dir der Beitrag? Teile ihn mit deinen Kollegen!

GetResponse

Mit dem Laden des Newsletter-Formulars akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von GetResponse.
Mehr erfahren

Inhalt laden

Verwandte Beiträge zum Thema

expand_less