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Neuer Mitarbeiter? – Alles Wichtige über den Arbeitsvertrag

Gut zu wissen - Der GastroRatgeber

Nachdem du deine Personalsuche abgeschlossen hast wird es schleunigst Zeit deinen neuen Mitarbeiter mit einem Arbeitsvertrag auszustatten. Auf welche Punkte und Fettnäpfchen du dabei unbedingt achten musst, erfährst du in diesem Artikel. 

Arbeitsvertrag Überblick

Laut dem §611 ff. des BGB ist ein Arbeitsvertrag strenggenommen ein freier Dienstvertrag. Nach dem deutschen Recht wird das Arbeitsverhältnis zwischen zwei Vertragsparteien durch einen privatrechtlichen Vertrag geschlossen.

Durch den Arbeitsvertrag ist der Arbeitnehmer

  • im Dienste eines anderen,
  • weisungsgebunden und
  • in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet

Kurz gesagt: Der Arbeitnehmer verpflichtet sich aus freien Stücken für einen anderen (Arbeitgeber) eine Leistung zu erbringen, die nicht schlechthin verboten ist. Der Arbeitgeber kann den Ort sowie die Zeit, die Aufgaben und Durchführung der Tätigkeiten vorgeben.

Der Arbeitgeber hingegen verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Auszahlung der vereinbarten Vergütung.

Welche Vertragsarten gibt es?

Zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses muss zunächst die Art des Vertrages festgelegt werden. Soll ein befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen werden?

Es ist aber zu beachten, dass Arbeitsverträge grundsätzlich nicht länger als zwei Jahre befristet werden dürfen.

Aushilfe, Minijobvertrag oder doch Vollzeitangestellter?

In vielen Branchen wie bspw. der Gastronomie werden zahlreiche Minijobber oder Aushilfen eingestellt. Dadurch kann die Personalnot für einzelne Tage oder für eine Saison ausgeglichen werden. Beim Arbeitsvertrag für Minijobber oder Aushilfen ist für den Arbeitnehmer Brutto gleich Netto. Der Arbeitgeber muss eine Pauschale für die Sozialversicherungen und Steuern von rund 30% des Bruttogehalts verrichten. Dem Urlaubsanspruch betreffend sind Minijobber regulär sozialpflichtigen Arbeitnehmern gleichgestellt.

Der Inhalt des Arbeitsvertrags

Ein Arbeitsvertrag muss nicht zwingend in schriftlicher Form verfasst werden. In Deutschland ist es möglich, Arbeitsverhältnisse auch mündlich festzulegen. Es wird jedoch empfohlen, alle Arbeitsverträge schriftlich festzuhalten, um im Konfliktfall auf der sicheren Seite zu sein.

Im Folgenden stellen wir dir alle relevanten Punkte eines Arbeitsvertrags für Vollzeitangestellte, Minijobber und Aushilfen vor.

Nennung der Vertragsparteien

Zuallererst werden in einem Arbeitsvertrag die beiden Vertragsparteien genannt. Der Name sowie die Anschrift beider Parteien sollten sich unter diesem Gesichtspunkt wiederfinden.

Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses

Ob Minijobvertrag oder bei einem Arbeitsvertrag für Vollzeitangestellte, es muss der Beginn der Beschäftigung festgelegt werden und ggf. ein Enddatum, sofern das Arbeitsverhältnis befristet ist.

Arbeitsinhalte und Beschreibung der Tätigkeit

Welche Tätigkeit(en) soll dein neuer Mitarbeiter ausüben? In der Gastronomie kann ein Angestellter bspw. als Koch, Kellner, Servicekraft oder als Aushilfe eingesetzt werden. Eine sehr genaue Beschreibung der Tätigkeit kann zur Folge haben, dass der neue Mitarbeiter für keine andere Aufgabe mehr eingesetzt werden darf.

Festlegung der Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag

In vielen Branchen unterliegen die Arbeitszeiten nicht den „Standardarbeitszeiten“. Dies musst du im Vertrag explizit festhalten. So muss u.a ein Mitarbeiter in der Gastronomie am Wochenende sowie an Feiertagen zur Arbeit erscheinen.

Auch der Arbeitsbeginn sowie die Endzeit gehört in den Arbeitsvertrag. Außerdem hat dein Angestellter bei einer Arbeitszeit von 8h das Recht auf mindestens 30 Minuten Pause.

Gehalt

Unter diesem Punkt musst du das monatliche Bruttogehalt und die Fälligkeit der Zahlung nennen. Zudem darfst du den Mindestlohn von 9,35 (Stand 2020) nicht unterschreiten. Zusätzliche Leistungen wie Weihnachtsgeld oder das 13. Monatsgehalt können auch in den Vertrag aufgenommen werden, sind jedoch nicht verpflichtend.

Urlaubsdauer

Jeder Arbeitnehmer, gleich ob Voll-, Teilzeit oder geringfügig beschäftigt, hat nach dem Bundesurlaubsgesetz Anspruch auf Urlaub.

Bei einer 5-Tages-Woche beträgt der Urlaubsanspruch (mindestens) 20 Tage im Jahr. Bei einer 6-Tages-Woche erhöht sich dieser um 4 weitere Tage. Im Arbeitsvertrag muss auch geklärt werden, ob der restliche Urlaub ins neue Jahr mitgenommen werden darf oder ob dieser in einem Kalenderjahr aufgebraucht werden muss.

Kündigungsfristen

Bei einer Kündigung gelten bestimmte Fristen. Diese hängen u.a von der Dauer der Zugehörigkeit im Betrieb ab. Umso länger ein Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt ist, desto länger beträgt die Kündigungsfrist. Im Regelfall beträgt die Kündigungsfrist in den ersten zwei Jahren vier  Wochen zum Monatsende. Die Fristen können auch verlängert werden. Je nach Vertragsart, ob Minijob oder Vollzeitangestellter, kann die Probezeit individuell angepasst werden.

Im Arbeitsvertrag sollte zudem vermerkt werden, dass die Kündigung nur in schriftlicher Form erfolgen kann. 

Schlussbestimmungen

Bei den Schlussbestimmungen vereinbarst du u.a, dass jegliche Änderungen, wie beispielsweise eine neue Adresse des Mitarbeiters, nur in Schriftform mitgeteilt werden dürfen.

Salvatorische Klausel

Die Salvatorische Klausel schützt im Arbeitsvertrag einzelne Vertragsinhalte. Sind einzelne Bestandteile des Arbeitsvertrages unwirksam oder undurchführbar, bleiben die anderen Vertragsinhalte unberührt und behalten somit ihre Wirkung. Denn nach §139 BGB ist ein Rechtsgeschäft grundsätzlich nichtig, sobald eine Vertragsklausel unwirksam ist.

Sonstige Vertragsinhalte im Arbeitsvertrag

Ob beim Arbeitsvertrag für eine Aushilfe, Minijob-Vertrag oder Vollzeitangestellten, lassen sich auch folgende weitere Klauseln einbinden:

  • Nebentätigkeitsverbot/Wettbewerbsverbot
  • Vertraulichkeitserklärung, um Firmengeheimnisse zu wahren
  • Kündigungsverbot vor Dienstantritt

Personalnot in der Gastronomie?

Dass viele Branchen wie die Gastronomie unter einem Fachkräftemangel leiden ist kein Geheimnis mehr. Eine Möglichkeit dieses Problem in deinem Betrieb zu beheben ist eine gute Stellenanzeige bei der Mitarbeitersuche.

Eine weitere Möglichkeit sind Personaleinsparungen. Mit resmio lassen sich durch den Digitalen Schichtplan Mitarbeiterkapazitäten einfach und schnell verwalten. Dadurch sparst du jede Menge Zeit und setzt deine Mitarbeiter optimal ein. Zudem kannst du deine Reservierungen automatisieren. Das Online Reservierungsbuch übernimmt für dich vollautomatisch alle eingegangenen Reservierungen und verwaltet diese. So müssen deine Mitarbeiter nicht mehr jede Reservierung telefonisch entgegennehmen.  

Fazit

In einem Arbeitsvertrag kannst du prinzipiell alle Vertragsinhalte aufnehmen. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um ein Minijob Vertrag, eine Aushilfe, befristeten oder unbefristeten Vertrag handelt. Um auf Nummer sicher zu gehen, kannst du deine Arbeitsverträge auch bei einem Anwalt aufsetzen lassen. Eine andere Möglichkeit sind Musterarbeitsverträge, die von verschiedenen Institutionen bereitgestellt werden. Nachdem du deinen neuen Mitarbeiter mit einem Arbeitsvertrag ausgestattet hast, folgt nur noch die verpflichtende Mitarbeiteranmeldung bei den Sozialversicherungen.

Nützliche Links

Hinweis zum Umgang mit gendergerechter Sprache: Aus Gründen der Lesbarkeit verwenden wir in unseren Magazinbeiträgen das generische Maskulinum. Gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter (m/w/d).

Themen: Arbeitsvertrag|Mitarbeiter|Rechtliches

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