Urlaubsanspruch in der Gastronomie – Alles auf einen Blick

Gut zu wissen - Der GastroRatgeber

Urlaub und Gastronomie – zwei Begriffe, die eigentlich nicht zueinanderpassen. Dennoch müssen Gastronomen bezahlten Urlaub gewähren, denn deine Mitarbeiter haben einen gesetzlichen Urlaubsanspruch. In diesem Beitrag fassen wir zusammen, wie Urlaub in der Gastronomie geregelt ist. Den Rahmen bilden wissenswerte Informationen darüber, was bei einer Kündigung passiert, wie sich der Resturlaub berechnet und auf welches Tool du zur Urlaubsplanung setzen solltest.

Ein Artikel von Patrick Schady und Max Falkenstern

Gesetzlicher Urlaubsanspruch – Das Bundesurlaubsgesetz

Wie bei allen anderen Branchen ist auch der Urlaub in der Gastronomie durch das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Dieses erstmals 1963 ausgefertigte Gesetz besagt, dass alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub haben.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Azubi, eine Aushilfe, einen Teilzeitangestellten oder Minijobber handelt.

Der Zweck liegt im Gesundheitsschutz der Beschäftigten und damit, logisch, auch im Erhalt ihrer Arbeitskraft.

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Ein hohes Kontingent an Urlaubstagen ist neben flexiblen Arbeitszeiten und einem überdurchschnittlichen Gehalt ein wichtiger Benefit in der Personalgewinnung und Mitarbeiterbindung.

Wie viel Tage Urlaub stehen einem Arbeitnehmer zu?

Im §3 des BUrlG ist festgelegt, dass der Urlaubsanspruch mindestens 24 Werktage (Urlaubstage) beträgt.

Dabei gelten als Werktage alle Kalendertage, die keine gesetzlichen Feiertage oder Sonntage einschließen. Da der Samstag ein Werktag ist, verringert sich der Urlaubsanspruch bei einer 5-Tages-Woche um vier Tage auf 20 Urlaubstage pro Jahr.

Einfacher gesagt: Für jeden Arbeitstag sind per Gesetz 24/6 = 4 Tage Urlaub pro Kalenderjahr vorgeschrieben.

Arbeitstage pro Woche Gesetzlicher Anspruch auf Urlaubstage pro Jahr
1 4
2 8
3 12
4 16
5 20
6 24
Gesetzlicher Urlaubsanspruch in Deutschland

Ab wann hat man Anspruch auf Urlaub?

Sowohl in der Gastronomie als auch in allen anderen Branchen müssten zuerst gewisse Voraussetzungen erfüllt werden, damit ein Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubstage hat. So müssen laut dem Bundesurlaubsgesetz drei Kriterien erfüllt werden:

  • Es muss ein gültiger Arbeitsvertrag bestehen.
  • Laut §4 (BUrlG) Wartezeit wird der volle Urlaubsanspruch erst nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
  • Es müssen bei der zeitlichen Festlegung die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Ausnahmen bilden jedoch innerbetriebliche Belange sowie Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten (bspw. Familie) Vorrang haben.

Dass der volle Urlaubsanspruch erst nach 6 Monaten gewährt wird, heißt aber nicht, dass davor kein Urlaub genommen werden darf. Der Angestellte erhält für jeden vollen Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs gutgeschrieben. 

Anzahl ArbeitsmonateAnzahl Urlaubstage (bei einer 5-Tage-Woche)
1 20 × 1/12 = 1,67 ⇨ 2 Tage
2 3,33 ⇨ 3 Tage
3 5 Tage
4 6,67 ⇨ 7 Tage
5 8,33 ⇨ 8 Tage
6 Voller Anspruch ab dem 6. Monat ⇨ 20 Tage
Alle weiteren Monate (Mindesturlaub) 20 Tage
Mindesturlaubsanspruch nach Bestehen des Arbeitsverhältnisses

Arbeitgeberwechsel? Das passiert mit dem Urlaubsanspruch bei einer Kündigung

Wegen Personalmangel in der Gastronomie stellt sich die Frage, was mit dem Urlaubsanspruch bei einem Arbeitgeberwechsel passiert. Der Urlaubsanspruch wird vom Gesetzgeber zugesprochen. Somit ist der Urlaubsanspruch an die jeweilige Person gebunden und nicht an den Arbeitsvertrag.

Haben Mitarbeiter schon beim vorherigen Arbeitgeber den kompletten Jahresurlaub aufgebraucht, besteht für das aktuelle Jahr kein Urlaubsanspruch mehr beim neuen Arbeitgeber.

Damit der neue Arbeitgeber vom (restlichen) Urlaubsanspruch erfährt, ist der frühere Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den gewährten Urlaub im aktuellen Kalenderjahr auszuhändigen. Für den Arbeitgeber ist es somit ratsam, diese Bescheinigung vom neuen Mitarbeiter einzufordern.

Bis wann ist der Resturlaub gültig?

Der gesetzliche Jahresurlaub muss grundsätzlich innerhalb des laufenden Kalenderjahres vom Arbeitgeber gewährt und vom Mitarbeiter genommen werden. Nur aus dringlichen Gründen ist eine Übertragung des Resturlaubs in das nächste Kalenderjahr möglich. Eine Überführung kann zudem nur bis zum 31.03. des Folgejahres gewährt werden.

Die Auszahlung von Resturlaub ist nur bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses realisierbar. Voraussetzung dafür ist, dass dieser ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann.

Urlaubsanspruch im Krankheitsfall

Krankheitsfälle im Urlaub kommen bisweilen vor. Erkrankt ein Mitarbeiter während seines Urlaubs, kann er ein ärztliches Attest vorlegen. Diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung macht es möglich, die Krankheitstage nicht auf den Jahresurlaub anzurechnen. Das heißt, der Beschäftigte behält trotz Krankheitsfall seinen Urlaubsanspruch in Summe der attestierten Krankheitstage bei.

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Hinweis: Nicht erlaubt ist das selbstständige Anhängen von Urlaubstagen. Der betroffene Mitarbeiter muss den Urlaub neu einreichen und von dir bewilligen lassen.

Kein Urlaub wegen Personalmangel – Was tun?

Urlaub bewilligt, dann aber wegen akutem Personalmangel überraschend gestrichen? Das ist vor allem in der Gastronomie leider keine Seltenheit.

Für solche Ausnahmesituationen hat der Gesetzgeber konkrete Vorgaben getroffen:

  • Dein Arbeitgeber darf einen einmal genehmigten Urlaub nicht ohne Weiteres streichen. Hierfür ist ein triftiger Grund erforderlich. Ein Personalengpass ist kein ausreichender Beweggrund.
  • Eine Ausnahme liegt vor, wenn das Restaurant vor einer unmittelbaren existenziellen Krise steht und dem Restaurantbetreiber keine anderen Mittel zur Verfügung stehen, als den freigegebenen Urlaub seiner Mitarbeiter zu verschieben.
  • Allerdings: Gastronomie lebt von Teamwork. Wenn du als Arbeitnehmer deinen wohlverdienten Erholungsurlaub problemlos um einige Tage verschieben kannst, hast du bei deiner Chefin oder deinem Chef zukünftig sicher einen Stein im Brett.
  • Wichtig ist, dass der Personalmangel nicht dauerhaft als Argument herangezogen wird. Gastronomen sollten schon allein im Sinne einer ausgewogenen Work-Life-Balance der Mitarbeiternden dafür Sorge tragen, dass der Betriebsablauf nicht durch solche Ereignisse gestört wird.
  • Bei Problemen ist es ratsam, einfach das offene und ehrliche Gespräch zu suchen. Von einer gesunden Kommunikation können nur beide Seiten profitieren.

Tool zur Urlaubsplanung in der Gastronomie

Wer ist wann krank oder im Urlaub? In der Gastronomie ist die Personalplanung oftmals unübersichtlich und nimmt viel Zeit in Anspruch.

Mit einem digitalen Schichtplan verschaffen sich Restaurantbetriebe und deren Mitarbeiter einen besseren Überblick über alle Abwesenheiten. Auf diese Weise bist du als Gastronom in der Lage, dein Personal effektiv zu steuern.

Eine mit den Beschäftigten eng abgestimmte und verlässliche Urlaubsplanung stärkt letztendlich auch die Mitarbeiterzufriedenheit. Und ohne werden deine Servicekräfte im Verkauf deiner gastronomischen Leistungen nicht ihr Bestes geben!

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Fazit – Alles auf einem Blick

Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf Urlaub. Bei einer 5-Tages-Woche beträgt der Mindesturlaub 20 Tage im Jahr. Im Fall eines Arbeitgeberwechsels hat man erst nach 6 Monaten vollen Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Bei Krankheitsfällen während des Urlaubs muss dies mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden.

Der Urlaub soll grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Konnte der Urlaub aus triftigen Gründen (wie bspw. eine Langzeiterkrankung) nicht gewährt oder genommen werden, dann kann der restliche Urlaub bis zum 31.03. im neuen Jahr genommen werden.

Bei einem Arbeitgeberwechsel verfällt der Urlaubsanspruch nicht. Dieser muss jedoch durch eine Bescheinigung des vorherigen Arbeitgebers nachgewiesen werden.

Nützliche Links

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Themen: Arbeitsvertrag|Mitarbeiter|Rechtliches

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