fbpx

Belegausgabepflicht 2020: Die Bon-Pflicht kommt! – Das musst du jetzt wissen

Restaurantstories

Neues Jahr, neues Glück? Auch in diesem Jahr gibt es wieder zum 01. Januar neue Änderungen, die der Gastronomie das Leben schwer machen. Neben dem neuen Mindestlohn, dem Kassengesetz 2020, müssen sich Gastronomen nun auch auf die zum Kassengesetz zugehörige Belegausgabepflicht einstellen. 
Was unter der Bon-Pflicht zu verstehen ist, welche Ausnahmen es gibt und wen es betrifft, erfährst du in diesem Beitrag. 

Ein Artikel von Patrick Schady

Was versteht man unter der Belegausgabepflicht 2020?

Das neue Kassengesetz und die dazugehörige Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) wurde schon vor drei Jahren verabschiedet. Mit diesem Gesetz tritt ab 01. Januar 2020 auch die Kassenzettelpflicht in Kraft. Einfach gesagt handelt es sich bei der Belegausgabepflicht um eine Bon-Pflicht. Ab 1. Januar 2020 muss ein Kassenbeleg ausgedruckt werden – egal ob der Kunde oder Gast einen Kassenzettel haben will oder nicht. Die Absicht dahinter ist logisch und gut: Der Steuerbetrug bei Registrierkassen soll erschwert und verhindert werden.

Für wen gilt die Bon-Pflicht?

Betroffen von der Pflicht den Kassenbon auszudrucken sind unter anderem die

  • Gastronomie
  • Bäckereien
  • Einzelhandel

Es macht hierbei auch keinen Unterschied, ob der Kunde nur ein Brötchen oder einen Kaffee kauft. Einen Mindestbetrag, ab wann ein Beleg ausgedruckt werden muss, gibt es nicht. 

Belegausgabepflicht 2020 Ausnahmen und Befreiung

Die gute Nachricht vorweg: Ja, es gibt eine Ausnahme bei der Belegausgabepflicht. Die schlechte, sie muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden und wird nur unter Umständen gewährt. Die Ausnahmeregelung ist prinzipiell für Verkaufsstände auf Wochenmärkten oder Jahresmärkten gedacht. Auch bei Notfällen, wie bei einem Stromausfall oder einen Ausfall der Belegausgabe-Einheit, muss kein Kassenzettel ausgedruckt werden. 

Müllberge aus Kassenzetteln?

Vor dem Hintergrund wachsender Sensibilität für Umweltschutz und Nachhaltigkeit erscheint die Bon-Pflicht äußerst skurril. Auf der hauseigenen Internetseite rät das Umweltbundesamt Kassenbelege nicht im Altpapier zu entsorgen. Denn die Bons bestehen hauptsächlich aus Thermopapier, das mit einer schädlichen Chemikalie beschichtet ist und müssen daher gesondert im Restmüll entsorgt werden. 

Fazit – Mehr Müll und Aufwand mit der Bon-Pflicht

Ab 01. Januar 2020 tritt die Kassensicherungsverordnung in Kraft und es ist Pflicht bei jedem Kunden einen Kassenzettel auszudrucken. Der Kunde ist jedoch nicht verpflichtet den Bon mitzunehmen. Ausnahmen zur Belegausgabepflicht gibt es u.a für Wochenmärkte. Für die Gastronomie gibt es speziell keine Ausnahmen. Es kann jedoch eine Ausnahmeregelung beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Zudem sollen Kassenbelege nicht im Altpapier entsorgt werden, sondern im Restmüll. 

Nützliche Links

Hinweis zum Umgang mit gendergerechter Sprache: Aus Gründen der Lesbarkeit verwenden wir in unseren Magazinbeiträgen das generische Maskulinum. Gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter (m/w/d).

Themen: Management|Rechtliches

Gefällt dir der Beitrag? Teile ihn mit deinen Kollegen!

GetResponse

Mit dem Laden des Newsletter-Formulars akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von GetResponse.
Mehr erfahren

Inhalt laden

Verwandte Beiträge zum Thema

expand_less