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Gastronomie in Zeiten der Corona-Krise – ein Leitfaden

Gut zu wissen - Der GastroRatgeber
Themen: Corona

Die Corona-Krise stellt auch Unternehmen aus dem Hotel- und Gaststättenbereich vor ernste wirtschaftliche Herausforderungen. Als ihr Partner in der Gastronomie möchten wir sie mit aktuellen Informationen und Empfehlungen unterstützen. Vorab wenden wir uns mit einem persönlichen Statement an unsere Kunden und alle Gastronomen. 

Stand: 17. März 2020

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Aktuelle Informationen zu den Corona Regeln und Hilfen in der Gastronomie haben wir für dich im verlinkten Beitrag zusammengestellt.

Liebe Kunden, liebe Gastronomen,

resmio wurde von Gastronomen für Gastronomen entwickelt, deshalb können wir uns sehr gut in die derzeitige Situation unserer Kunden hineinversetzen. 

Die fortwährende Corona-Pandemie und in diesem Zusammenhang beschlossene Maßnahmen zur Eindämmung des Virus gehen mit gravierenden Einschnitten einher, die auch uns als Anbieter mit voller Härte treffen. Trotzdem und gerade jetzt möchten wir für euch da sein

Darauf könnt ihr euch verlassen:

  • Wir halten unseren Support zu den üblichen Zeiten (Montag bis Freitag, 9:00 bis 18:00 Uhr) aufrecht und beantworten deine Fragen gerne persönlich. Du kannst uns via Chat, E-Mail an support@resmio.com und telefonisch unter 49 (0) 911 3749230 erreichen. 
  • Auch unser Reservierungssystem inkl. aller angeschlossenen Services sowie deine Gästedatenbank bleibt im derzeitigen Krisenfall weiterhin verfügbar. Die Instandhaltung aller Kernfunktionalitäten bleibt erhalten – diese werden notwendiger denn je sein, wenn die  Neuinfektionsrate abflacht und die derzeitigen Restriktionen vom Gesetzgeber gelockert werden.
  • Zugleich investieren wir in dieser kritischen Phase verstärkt in die Weiterentwicklung unseres Angebots; der Hauptaugenmerk liegt dabei auf häufig nachgefragten Funktionen, die insbesondere den aktuellen Entwicklungen Rechnung tragen (u.a. bereits in Umsetzung: Lieferservice für Speisen & Getränke, integrierter Gutschein-Verkauf u.v.m. ). Sobald diese Funktionen verfügbar sind, werden wir dich über die üblichen Kanäle informieren!

Wir beobachten die sich stetig ändernden Rahmenbedingungen sehr genau und passen unsere Maßnahmen entsprechend an. Sollten sich Neuigkeiten für unsere Kunden ergeben, werden wir sie umgehend informieren.

Einige Restaurants werden leider zeitweise schließen müssen, andere ihr gastronomisches Angebot – solange es Spielräume gibt – gemäß neuen Bedingungen aktualisieren. Ganz gleich, wie sie sich zum Wohle ihrer Mitarbeiter und Gäste am Ende entscheiden: Bleib zuversichtlich; für beide Seiten haben wir in diesem Beitrag nachfolgend einige Informationen zusammengestellt.

Wir sind überzeugt davon, die Krise und damit die einhergehenden Herausforderungen meistern zu können.
Am Ende dienen die derzeitigen Einschnitte dem höchsten Gut, unser aller Gesundheit. 

Kommt gut durch die nächsten Wochen!

Das gesamte resmio Team


Inhaltsverzeichnis

Rechtlicher Hinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen. Sie sollen gastgewerblichen Betrieben als eine erste Hilfestellung dienen und sensibilisieren. Die Antworten auf die Fragen stellen jedoch keine Rechtsberatung dar und können die Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt keineswegs  ersetzen. 

Gäste über betriebsinterne Maßnahmen informieren

Die sich stetig ändernde Corona-Situation trägt verständlicherweise auch bei den Gästen zur Verunsicherung bei. Gegen die aufkommenden Ängste kommt der Information und Kommunikation eine besondere Bedeutung zu. Gäste erwarten Antworten, zumindest eine Form von betriebsinterner Reaktion auf die aktuellen Ereignisse. 

Das bedeutet für dich im Umkehrschluss für das Krisenmanagement, etwaige Maßnahmen proaktiv und öffentlichkeitswirksam auf allen relevanten Kanälen mitzuteilen. Als Aushang an der Tür, auf Webseite und den sozialen Kanälen. Deine kommunizierten Maßnahmen sollten dabei im Einklang mit den gegenwärtigen rechtlichen Rahmenbedingungen stehen. 

Denkbare Maßnahmen, die zu kommunizieren wären:

  • Reduzierung der Anzahl von Sitzplätzen, Einhaltung / Erhöhung des Mindestabstands von Tisch zu Tisch
  • (Verstärkte) Maßnahmen zur Desinfektion, etwa Reinigung von Tischen, Stühlen, der Speisekarte nach jeder Gruppe. In Sanitäranlagen Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen
  • Intern getroffene Hygienemaßnahmen (Servicekräfte / Küche) 
  • Ggf. restriktiver Umgang mit Bargeld (z.B. ausschließliche Akzeptanz von alternativen Zahlungsmitteln wie EC-Karte, Kreditkarte, Paypal…) 
  • Vorkehrungen zur Vermeidung von Gruppenansammlungen bzw. Wartezeiten, etwa über das Angebot von (telefonischen) und Online-Vorbestellungen, ggf. inklusive Lieferoption

Beliebig erweiterbares Musterschreiben

“Liebe Gäste,

die derzeitige Situation um das Coronavirus geht auch an unserem Restaurant nicht spurlos vorbei. Wir verstehen, dass aufgrund aktueller Ereignisse besondere Vorsicht notwendig ist. Gleichzeitig sollte nicht unter den Tisch fallen, dass die angespannte Lage für viele Gaststätten – unsere eingeschlossen – existenzbedrohend ist. 
Infolgedessen haben wir, um Ihre Gesundheit und die unserer Mitarbeiter zu schützen, gleichzeitig aber den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten, betriebsintern folgende Maßnahmen getroffen:

  1. Sitzplätze: Wir haben die Anzahl der Sitzplätze auf X reduziert, um ausreichend Abstand zwischen den Tischen zu gewährleisten. 
  2. Desinfektion: 

Wir danken Ihnen für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen und würden uns sehr freuen Sie alsbald bei uns begrüßen zu dürfen!

Ihr Muster-Restaurant”

Pass deine Speisekarte der aktuellen Situation an

Neben Personal sind Lebensmittel ein tragender Kostenfaktor. Wenn aufgrund der Corona-Krise immer mehr Sitzplätze leer bleiben, ist es ratsam die aktuelle Speisekarte auf den Prüfstand zu stellen und mit einem limitierten Angebot ins Rennen zu gehen. Wenn Qualität und Preis stimmen, überzeugt auch eine Speisekarte mit wenigen Gerichten. 

Bei der Entscheidungsfindung, welche Gerichte gestrichen bzw. erhalten bleiben sollen, könnte die Beantwortung der folgenden Fragen helfen: 

  • Ist das Gericht bei den Gästen beliebt bzw. wird überproportional häufig bestellt und damit sehr profitabel? 
  • Wie hoch ist der jeweilige Wareneinsatz? Das muss nicht zwangsläufig bedeuten, alle kostspieligen Gerichte aus der Karte zu verbannen. Die Profitabilität sollte nicht außer Acht gelassen werden. 
  • Besteht das Gericht primär aus regional / saisonal erhältlichen Zutaten (U.a. wegen kurzen Lieferketten, weniger Abhängigkeit von dem internationalen Warenverkehr)?

Biete Speisen zum Abholen an 

Neben Kosteneinsparungen beim Wareneinsatz und Lagerhaltung, bieten sich für Gastronomen auch Take-away-Angebote an. Zumindest solange nicht von Seiten des Gesetzgebers die Anordnung kommt, alle Restaurants gänzlich zu schließen. Bei Take-aways gilt: Kreativität und Flexibilität kann sich in Krisenzeiten auszahlen. Ein täglich wechselndes Angebot mit einigen wenigen ausgewählten Speisen, basierend auf dem aktuellen Lagerbestand, könnte so eine Idee darstellen.

Die Annahme der Bestellungen kann zum Beispiel telefonisch erfolgen. Ein effizienterer Weg führt aber über die digitale Speisekarte mit Bestellfunktion von resmio. In wenigen Minuten kostenfrei angelegt, kann die digitale Speisekarte auf allen wichtigen Online-Kanälen wie der eigenen Webseite und dem Google My Business Profil hinterlegt werden – eben dort, wo Gäste sich ohnehin über die aktuelle Lage eines Restaurants informieren. Über die integrierte Bestellfunktion können Gäste direkt bestellen und auch gleich online bezahlen

Auch hier gilt: Maßnahmen unbedingt öffentlichkeitswirksam kommunizieren. Lass dein Gäste auf deiner Webseite, auf Facebook und Co. wissen, dass sie ihr Angebot umstellen, ggf. mit einhergehenden Vorzügen (z.B. Abwechslung bei Gerichten, günstige Preise usw.). 

Das Arbeitsvolumen deines Personals anpassen

Stark rückläufige Umsätze können leider Gastronomen dazu zwingen Einsparungen beim Personal vorzunehmen. Aber bevor derartige Maßnahmen umgesetzt werden, gilt es im ersten Schritt Möglichkeiten zu überprüfen und künftige Konsequenzen zu berücksichtigen. Nach Informationen der DEHOGA (Link zum Merkblatt) liegen Einnahmeausfälle grundsätzlich als Risiko beim Arbeitgeber. Das gelte auch für besondere Härtefälle, hier “höhere Gewalt”. Arbeitgeber bzw. Restaurantinhaber sollten Maßnahmen individuell und in engem Dialog mit den Arbeitnehmern treffen. 

Folgende Maßnahmen sollten auf den Prüfstand gestellt werden:

  • Abbau von Urlaubstagen, in einigen wenigen Ausnahmefällen (z.B. Resturlaub) ist auch die einseitige Anordnung möglich
  • Bei vorhandenem Arbeitszeitkonto: Abbau von etwaigen Überstunden und ggf. Aufbau von Minusstunden. Tarifliche bzw. arbeitsvertragliche Regelungen sind zu beachten
  • Betriebsbedingte Änderungskündigung zur Reduzierung des Arbeitszeitvolumens
  • Antrag auf Kurzarbeitergeld (Details siehe unten)

Der Gesetzgeber hat die Regelungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld unter den gegebenen Umständen erleichtert. Die Änderungen werden ab April 2020 wirksam. Als Voraussetzung bleibt bestehen, dass vor dem Antrag auf Kurzarbeitergeld alle anderen Möglichkeiten wie z.B. Urlaub und Überstundenabbau zuvor ausgeschöpft sein müssen. Die Antragstellung für Kurzarbeitergeld erfolgt bei der Agentur für Arbeit.

Wie kann ich Kurzarbeitergeld beantragen?

  1. Unternehmen müssen Kurzarbeit anzeigen, das geht über den eService der Agentur für Arbeit. Über den unterzeichneten Vordruck lässt sich die Anzeige über das eService-Portal übermitteln.
  2. Nach der Anzeige ist ein Antrag auf Kurzarbeit über den verlinkten Vordruck möglich, der ebenfalls über eServices eingereicht wird. 

Aktuelle Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld hat die Agentur der Arbeit online zusammengestellt.

Kapazitäten und Öffnungszeiten anpassen

Die aktuelle Corona-Situation bringt das öffentliche Leben zum Erliegen. Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, wurden in allen Bundesländern Bars, Kneipen und Nachtclubs geschlossen. In Bayern wurde zusätzlich der Katastrophenfall ausgerufen – mit massiven Einschränkungen für Restaurantbetriebe hinsichtlich maximal zur Verfügung stehenden Sitzplätzen, Mindestabständen zwischen Tischen und den Öffnungszeiten. Andere Bundesländer zogen nach, allerdings z.T. mit Abweichungen.

  • Bitte prüfen und pass die Reservierungszeiten- und kapazitäten ggf. in der Webapp von resmio an entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen an 
  • Die Funktion für “Feiertage und Öffnungszeitenausnahmen” ist hierfür ideal, weil du hier neben dem Zeitraum zusätzlich auch die Kapazitäten definieren und einen Kommentar für Gäste hinterlegen kannst.
    • Du findest die Funktion nach dem Einloggen in resmio unter “Einstellungen” > “Feiertage und Öffnungszeitenausnahmen”.
    • Getroffene Einstellungen wirken sich auf das Reservierungswidget und – sofern aktiviert – auf den smarten Telefonassistenten aus
  • Denk daran, die allgemeinen Öffnungszeiten auf der Webseite und den Profilen wie Google My Business und Facebook anzupassen. Füge in der Beschreibung ggf. konkrete Informationen über Anpassungen (z.B. beim Angebot) hinzu.

Finanzielle Engpässe überbrücken

Steuerliche Entlastungen 

Unternehmen dürfen auf steuerliche Erleichterungen hoffen, entsprechende Zugänge wurden nach Angaben des Bundesfinanzministeriums verbessert.

  • Steuerliche Hilfsangebote schließen unter anderem die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen und Stundung von Steuerzahlungen (Einkommens- , Körperschafts- , Umsatz- und ggf. Gewerbesteuer) ein. 
  • Entsprechende steuerliche Hilfsangebote sind beim jeweils zuständigen Finanzamt zu erfragen. Ausnahme: die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen, die bei der Krankenkasse zu beantragen ist. 

Die Finanzämter haben aufgrund Sonderregelungen die Option von üblichen Stundungszinsen in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat teilweise oder ganz abzusehen. 

In allen Fällen muss der Unternehmer glaubhaft nachweisen, dass die Pandemie für vorübergehende Liquiditätsengpässe verantwortlich ist. 

→ Über den Link gelangst du zum Antrag zur Steuerstundung (PDF-Dokument) zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt. 

Weitere Informationen auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-03-13-Corona-FAQ.html

Förderkredite 

Um aufgrund “unverschuldeter” Finanznot  in Schieflagen geratene Unternehmen vor der Insolvenz zu bewahren, hat die Bundesregierung Kredite und Bürgschaften in grundsätzlich unbegrenzter Höhe in Aussicht gestellt. 

  • Entsprechende Mittel können Unternehmen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. 
  • Da die KfW keine eigenen Filialen unterhält, müssen Gastronomen einen entsprechenden Kredit über die Hausbank beantragen. Diese leiten den Antrag nach eingehender Prüfung an die KfW weiter. 
  • Die Bank unterscheidet bei der Form der Unterstützung zwischen Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind, und solchen, die jünger sind. 
  • Die Zinssätze (Stand: 17. März 2020) entsprechen ungeachtet der jetzigen Corona-Situation dem üblichen Standard (zur aktuellen Übersicht).

Aufgrund des enormen Andrangs könnte die Bearbeitung möglicherweise einige Zeit in Anspruch nehmen. 
Weitere Informationen zu den KfW-Corona-Hilfen hat die Kreditanstalt auf ihrer Webseite zusammengetragen.

Soforthilfen (derzeit in Bayern)

Gewerbliche Unternehmen, aber auch Freischaffende, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern führen, können ab sofort Soforthilfen in Höhe von bis zu 30.000 Euro beantragen. Die konkrete Summe ist gestaffelt nach Betriebsgröße:

  • Bis 5 Angestellte 5000 Euro
  • Bis 10 Angestellte 7500 Euro
  • Bis 50 Angestellte 15.000 Euro
  • Bis 250 Angestellte 30.000 Euro

Die Antragstellung erfolgt über einen Vordruck, der vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail oder auf dem Postweg an die Bewilligungsbehörde geht, in deren Bezirk die Gastronomie liegt. Die zuständige Behörde veranlasst die Zahlung an das Konto des Antragstellers. 

→ Weitere Details und das Antragsformular finden Interessenten auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Hinweis zum Umgang mit gendergerechter Sprache: Aus Gründen der Lesbarkeit verwenden wir in unseren Magazinbeiträgen das generische Maskulinum. Gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter (m/w/d).

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