Erklärung zur Barrierefreiheit

Zuletzt aktualisiert: 23. Juni 2025


resmio ist bemüht, seine unselbstständigen Webanwendungen („Widget“) für Reservierungen, Bestellungen und den Verkauf von Tickets / Gutscheinen im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz („BFSG“) bzw. European Accessibility Act („EAA“) barrierefrei zugänglich zu machen.

  • Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die o.g. resmio Widgets. Hintergrund ist die Bereitstellung von Dienstleistungen für B2C-Unternehmen (hier: gastronomische Betriebe), die, sofern sie nach § 2 Nr. 17 BFSG explizit nicht unter die Kleinstunternehmerreglung fallen, wiederum für ihre Kunden („Verbraucher“) barrierefreie Lösungen benötigen.
  • Bei der Webseite https://www.resmio.com handelt es sich im Sinne von § 2 Nr. 16 BFSG primär um ein B2B-Angebot für Unternehmer, das sich explizit nicht an Verbraucher nach § 13 BGB richtet. Folglich findet die Erklärung zur Barrierefreiheit hier keine Anwendung. Wo es ökonomisch zumutbar ist, bemühen wir uns gleichwohl darum, hier die Barrierefreiheitsanforderungen schrittweise zu erfüllen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen fokussieren sich die Bestrebungen zur barrierefreien Gestaltung vorzugsweise auf die Kernleistung von resmio, der Bereitstellung der Reservierungswidgets. Die zusätzlich grundsätzlich optionalen Widgets für die digitale Speisekarte, den Gutscheinkauf, den Ticket-Shop und das Gästefeedback sowie die Mini-Webseite werden schnellstmöglich an die geltenden Anforderungen angepasst.

Im Übrigen sind uns folgende Unvereinbarkeiten mit den Barrierefreiheitsbestimmungen bekannt:

Farbkontraste: Gastronomen steht es frei, die Widgets an die Markenfarben des Restaurants bzw. die Webseite anzupassen. Je nach gewählter Akzent- und Hintergrundfarbe kann das Kontrastverhältnis zwischen Vor- und Hintergrund ungünstig ausfallen und der Test gemäß WCAG-AA-Kriterien fehlschlagen. Für konkrete Anpassungswünsche am Farbkontrast im Sinne der Barrierefreiheit bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Restaurant.

Alt-Texte: Für eventuell in Widgets eingebundene Bilder (bspw. in Angeboten, Fotos in digitaler Speisekarte) stehen derzeit bislang nicht vollumfänglich alternative Textbeschreibungen zur Verfügung, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Wir planen, die Funktion zur Einbindung von Alt-Texten dahin gehend zu ergänzen.

PDF-Inhalte: Es ist möglich, dass Gastronomen vom Widget auf Inhalte im PDF-Format verlinken (bspw. Stornorichtlinien, Menüs usw.). Die Einhaltung von Barrierefreiheits-Standards für Drittinhalte wie diese können wir nicht zentral gewährleisten. Für einen alternativen Zugang zu den verlinkten Informationen kontaktieren Sie bitte das jeweilige Restaurant.

Kalender: Die Auswahl eines konkreten Reservierungsdatums ist über die Tastatur noch verhältnismäßig umständlich. Außerdem liest der Screenreader alle verfügbaren Daten nacheinander vor. Eine Möglichkeit der Direkteingabe eines Wunschdatums in einem zuvor für den Screenreader aufgearbeiteten Format (bspw. DD/MM/YYYY) ist geplant und wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht.

Falls Sie als Betroffene darüber hinaus Hinweise über etwaige Unzulänglichkeiten haben, geben Sie uns gerne Feedback.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. Juni 2025 erstellt und wird vorlaufend aktualisiert.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Widgets mit dem BFSG erfolgte in Form eines Selbsttests auf Grundlage von Live-Reviews, Software-Tools und Browser-Plug-ins nach Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) im Konformitätslevel A + AA. Überprüft wurden im Online-Reservierungswidget: Startbildschirm des Online-Formulars mit Datumsmaske, der darauffolgende Reservierungsdetails-Bildschirm sowie der Checkout-Bildschirm für Eingabe der Kontaktdaten zur Reservierungsanfrage.

Zukünftige Erweiterungen im Hinblick auf Design und Funktion unserer Widgets werden dahingehend geprüft, ob sie den Anforderungen nach dem BFSG bzw. EAA genügen.

Feedback und Kontaktangaben

Wir möchten die Services für die Gäste unserer Kunden, i.R. gastronomische Betriebe, möglichst bedienerfreundlich und zugänglich gestalten. Ungeachtet aller Bemühungen sind etwaige Hürden nicht auszuschließen. Wir nehmen Feedback und Hinweise zur Barrierefreiheit entgegen unter support@resmio.com.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung eingehender Mitteilungen ist:

resmio GmbH
Katzwanger Straße 150
90461 Nürnberg
Deutschland
support@resmio.com
+49 911 3749 230
Geschäftszeiten: Mo – Fr. 09 – 18 Uhr (CET)

Durchsetzungsverfahren

Sollten wir Ihre an resmio gestellte Kontaktanfrage im Hinblick auf die barrierefreie Gestaltung unserer Anwendungen nicht oder nur in Teilen beantwortet haben, steht Ihnen im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens die Möglichkeit offen, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Website: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

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